Arbeitszimmer bei nebenberuflicher, selbständlicher Tätigkeit?
Hallo,
ich arbeite selbständig, nebenberuflich und betreibe div. Internetseiten. Hauptberuflich habe ich eine "ganz normale 40 Stundenwoche". Frage: Kann ich mein häusliches Arbeitszimmer nun als Betriebsausgabe ansetzen oder nicht? Mein Steuerberater sagte mir, dass dieses oft "Nicht anerkannt" wird, da ich ja über meinen Hauptberuf einen Arbeitsplatz gestellt bekomme .... Das ist doch aber vollkommener Schwachsinn, oder? Ich meine der Mittelpunkt meiner selbständigen Arbeit ist mein Arbeitszimmer - ich kann doch nicht auf meiner Hauptarbeitsstätte meiner nebenberuflichen Tätigkeit nachkommen.
Was sagt ihr?
VG, Jan
2 Antworten
Genau so ist es und deshalb ist das "home-Office" eben der Ort der selbständigen Tätigkeit.
Also die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgabe ansetzen.
Für Arbeitnehmer die über einen festen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber verfügen und zu Hause für Abend- und Wochenendarbeit ein Arbeitszimmer nutzen, besteht damit keine Abzugsmöglichkeit mehr. Ein sogenannter "Poolarbeitsplatz" reicht unter Umständen nicht aus, um alle Arbeiten zu erledigen und damit um die Bedingungen eines festen Arbeitsplatzes zu erfüllen. In diesen Fällen ist ebenso die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen bis zu 1.250€ möglich (vergl. FG Düsseldorf, Mitteilung vom 03.06.2013 zum Urteil 10 K 822/12 vom 30.05.2013).
Ok, nicht so richtig passig .. aber im Link findet man einige.
Aber im Link findet man noch einiges dazu.. hab ja selbst gemerkt das der Ausschnitt nicht ganz richtig ist.
Hallo diePest, danke dafür. Aber das trifft hier ja nicht zu -> Ich arbeite von zu Hause ja nicht für meinen Arbeitgeber, sondern für meine eigene Firma.