Arbeitszimmer bei nebenberuflicher, selbständlicher Tätigkeit?

2 Antworten

Genau so ist es und deshalb ist das "home-Office" eben der Ort der selbständigen Tätigkeit.

Also die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer als Betriebsausgabe ansetzen.

Für Arbeitnehmer die über einen festen Arbeitsplatz bei ihrem Arbeitgeber verfügen und zu Hause für Abend- und Wochenendarbeit ein Arbeitszimmer nutzen, besteht damit keine Abzugsmöglichkeit mehr. Ein sogenannter "Poolarbeitsplatz" reicht unter Umständen nicht aus, um alle Arbeiten zu erledigen und damit um die Bedingungen eines festen Arbeitsplatzes zu erfüllen. In diesen Fällen ist ebenso die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen bis zu 1.250€ möglich (vergl. FG Düsseldorf, Mitteilung vom 03.06.2013 zum Urteil 10 K 822/12 vom 30.05.2013).

Gefunden hier: http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/selbststaendige-unternehmer/339-steuerliche-abzugsfaehigkeit-eines-beruflich-oder-betrieblich-genutzten-arbeitszimmers-

diePest  01.10.2014, 10:47

Ok, nicht so richtig passig .. aber im Link findet man einige.

AcidEMP 
Fragesteller
 01.10.2014, 10:49

Hallo diePest, danke dafür. Aber das trifft hier ja nicht zu -> Ich arbeite von zu Hause ja nicht für meinen Arbeitgeber, sondern für meine eigene Firma.

diePest  01.10.2014, 11:13
@AcidEMP

Aber im Link findet man noch einiges dazu.. hab ja selbst gemerkt das der Ausschnitt nicht ganz richtig ist.