Ist der Geschäftsübergabevertrag wirksam wenn eine aufschiebende Bedingung nicht erfüllt wurde?

1 Antwort

Wenn die Bedingung nicht eingetreten ist, dann ist der Vertrag logischerweise auch nicht wirksam geworden. Man müsste jedoch den genauen Wortlaut prüfen. Die Übereignungen/Abtretungen hingegen können wirksam sein. Ggf. hat der Nachlass dann Ansprüche gegen den Sohn. Verjährung müsste man auch noch anschauen. Also alles ein Fall für den Rechtsanwalt, wenn es zu Streitigkeiten kommt.