Namenserklärung wird mit welchem Namen unterschrieben?

2 Antworten

Hallo Frau Kollegin,

das Bauchgefühl von qugart ist richtig.

Die Namensrechtliche Erklärung muss erst Beurkundet werden. Diese Erklärung nimmst du als Beurkundung entgegen und die Verfahrensbeteiligten Unterschreiben diese mit dem Namen den sie zu diesem Zeitpunkt führen. Erst wenn alle Tatbestände die für die in diesem Fall notwendige Anschlußerklärung des Kindes vorliegen wird diese wirksam. Zu Beachten ist, ab du auch Geburtenbuchführer des Kindes bist, oder ob ein anders Standesamt zuständig ist. Dann wird die Erklärung und damit die Namensänderung erst mit dortigem Eingang wirksam.

Eigentlich wäre das Grundwissen welches du in Bad Salzschlirf beim Grundseminar erworben haben müsstest.

LG und viel Erfolg.

PS: Melde dich bei solchen Fachfragen lieber im Vfst (Autista) im Forum an und nicht hier.

qugart  31.08.2016, 14:57

Darf ich es witzig finden, dass sich Beamte bei etwas anmelden, dass Autista heißt?

Jaja...Kalauer....

Amtsschimmel25  31.08.2016, 15:05
@qugart

Kein Kalauer. Das Fachprogram der deutschen Standesämter heißt tatsächlich AutiSta = (Aut) Automation (i) im (Sta) Standesamt.

hashtagsusi 
Fragesteller
 31.08.2016, 16:56

Vielen Dank für die Antwort und den Hinweis, bin erst seit Anfang August im Dienst und darum noch nicht so gut informiert... Danke :)

butz1510  31.08.2016, 16:59
@hashtagsusi

Anmerkung am Rande: Nicht jeder war schon in Bad Salzschlirf, der im Standesamt arbeitet. Leider. Ich hatte z.B. zwei interne Schulungen (allerdings bei einer Dozentin aus Bad Sch.). Das Seminar dort kostet ja auch ein bisschen was und die Städte sind notleidend... Bei uns waren 2 Kolleginnen dort und zwei andere eben nicht. 

Amtsschimmel25  01.09.2016, 09:15
@butz1510

Jetzt bin ich irritiert. Die Kollegin schrieb im Zusammenhang mit ihrer Frage, dass sie bald eine Eheschließung hat und in diesem Zusammenhang die Anschlußerklärung beurkunden muß.

Es mag zwar korrekt sein, dass nicht jeder Mitarbeiter im Standesamt in Bad Salzschlirf war, wenn er schon im Sta dort tätig ist, jedoch ist für die Standesbeamtentätigkeit eine wirksame Bestellung zwingend vorgeschrieben. In fast allen Bundesländern ist für dies Bestellung zwingende Voraussetzung eine Einarbeitung im Standesamt von 3-6 Monaten und des erfolgreiche Absolvieren des Grundseminars.

Wie kann die Kollegin also wirksam als Standesbeamtin bestellt sein, wenn sie dort nicht war. Sollte sie also, was den Verdacht in mir Aufkeimen lässt, Beurkundungen und Eheschließungen ohne wirksame Bestellung durchführen handelt sie rechtswidrig mit der folge, dass die durchgeführten Amtshandlungen ggf. unwirksam sind.

In LSA ist z.B. zwingend, dass der Standesbeamte die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 haben muß (ehem. gehobener Dienst)

Ohne es genau zu wissen (Tipp: frag mal jemanden vom Standesamt...oh...wait) sage ich, dass das Kind mit dem aktuellen, also dem alten Namen unterschreiben muss. Erst danach erhält es ja den anderen Namen.

Ist aber jetzt ehrlich gesagt nur eine Vermutung, aber mit einem sehr großen "sehr nahe an der Realität".

user8787  31.08.2016, 14:56

Das solltest du besser deine Kollegen fragen @hashtagsusi. ^^

Keiner kennt die aktuellen Bestimmungen so gut wie ihr vor Ort.