Heirat-Namensänderung geplant-Unterschrift auf Heiratsurkunde

3 Antworten

Rechtlich gesehen muss Du mit deinem alten Namen unterschreiben.

Solange man nicht unterschrieben hat, ist die Ehe noch nicht eingegangen und somit ist man auch nicht berechtigt den anderen Namen zu tragen. 

Erst mit der Unterschriftsleistung ist man berechtigt den Namen des Partners zu tragen und die Ehe ist gültig.

Der Umkehrschluss bedeutet, wenn man nicht mit seinem richtigen Namen unterschreibt, sondern mit dem des neuen Partners handelt es sich hier um eine mittelbare Falschbeurkundung, da man bis zur Vollendung der Unterschrift noch den alten Namen trägt.

Man macht zwar die Unterschriftsleistung mit dem neuen Namen zwar aus Tradition, ist aber rechtlich gesehen eine mittelbare Falschbeurkundung, da man mit falschen Namen vor der Ehe und Namensänderung unterschrieben hat.

Danach sind alle Eheschließungen, wo man nicht mit seinen tatsächlichen Namen vor der Ehe unterschrieben hat ungültig!!!

Auch, wenn der Standesbeamte die Ehe mündlich geschlossen hat, ist trotz erst Unterschriftsleistung die Ehe und Namensänderung gültig, da es vor der Unterschriftsleistung immer noch ein Rücktrittsrecht vorliegt und somit der Vollzug der Ehe und Namensänderung davor nicht vollzogen und auch nicht rechtkräftig ist.

Nee, natürlich nicht. Die Heiratsurkunde wird NACH der Heirat unterschrieben. Und dann hast Du Deinen neuen Namen.

Das sagt Dir aber normalerweise der Standesbeamte

Du meinst, nach der Zeremonie im Standesamt? Da natürlich mit dem neuen Namen und geb. XXXX Ansonsten sagen einem aber die Standesbeamten mit welchem Namen man unterschreiben soll