Namensänderung trotz Eintrag im Führungszeugnis?

2 Antworten

Ein Eintrag im Führungszeugnis steht einer Namensänderung nicht im Wege. Soweit ich weiß, muß man nach einer Namensänderung (ob nun Vorname oder Nachname) bei bestimmten Anlässen seinen Geburtsnamen angeben. Und der bleibt ja gleich. Damit ist eine Zuordnung zum alten Namen bei Bedarf weiterhin problemlos möglich.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine mit dem anderen irgendetwas zu tun hat. Das Führungszeugnis bleibt ja trotzdem. Wenn du durch Heirat einen anderen Namen annimmst, ist das auch kein Problem für die Behörden und die Polizei.