Zweitnamen zulegen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist leider nicht so einfach. Wenn du einen Grund hast, ist es aber prinzipiell möglich. Wenn das Standesamt ablehnt, kannst du auf Erteilung des zweiten Vornamens klagen. Das kann allerdings lange dauern und auch sehr kostspielig sein: da solltest du schauen, ob es dir das wert ist. das Standesamt kann ihrerseits auch eine Zweifelsvorlage machen, wenn sie nicht wissen, wie genau sie verfahren sollten. Aber prinzipiell kann das nur aus wichtigem Grund geändert werden.

Danke für deine Antwort! Ich würde alles dafür geben um einen Zweitnamen zu bekommen ... :-)

@Sweetdreams123

Warum ist dir der so wichtig?

Geh einfach mal zum Standesamt und frage nach. Kommt natürlich auch immer auf den Standesbeamten an, ob er von vorn herein ablehnt oder ob er sich informiert, ob es möglich ist. ich könnte so aus dem FF auch nicht sagen, ob du gute Chancen hättest. Müsste mich erst durch die Gesetze lesen.

Namensänderung

Vornamensänderungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Zuständig ist das örtliche Standesamt. Mögliche Gründe für die Zulässigkeit einer Vornamensänderung * exotischer Vorname bei Einbürgerung * Verwechslungsgefahr * Vornamen, die lächerlich oder anstößig klingen * das Geschlecht ist nicht eindeutig erkennbar * problematische Schreibweise oder Aussprache * Vornamen, die Auslöser für psychische Probleme sind (z. B. durch Assoziationen) * Geschlechtsumwandlung

 

In der Praxis geschieht die Vornamensänderung in der Regel vor operativen Eingriffen. Zwar ist dies nicht gesetzlich geregelt, doch die medizinischen Dienste genehmigen die Eingriffe meist erst bei geändertem Vornamen. Möglichkeiten der Namensänderung * einen weiteren Vornamen hinzufügen * einen Vornamen streichen * einen Vornamen durch einen anderen ersetzen * die Schreibweise eines Vornamens ändern * eine ausländische Namensform verdeutschen Rufname ändern Einem Träger von mehreren Vornamen steht es frei, welchen von diesen Vornamen er als Rufnamen gebrauchen will. Die Änderung des Rufnamens muss weder angemeldet werden noch bedarf es einer behördlichen Zustimmung.

 

Gerichtsurteil: Hinzufügung eines weiteren Vornamens aus religiösen Gründen Das Bundesverwaltungsgericht hat der Klage eines 15-jährigen Mädchens auf Änderung des Vornamens stattgegeben. Das Mädchen hatte zur Taufe nach römisch-katholischem Ritus den auf den Namen mehrerer Heiliger zurückgehenden Taufnamen K. erhalten. Diesen Vornamen wollte es seinem Vornamen S. als weiteren Vornamen voranstellen. Damit wollte das Mädchen seinen Übertritt zum römisch-katholischen Bekenntnis auch nach außen verdeutlichen. Das Verwaltungsbehörden hatten den Antrag abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Kind, das noch nicht wesentlich am Rechtsverkehr teilgenommen hat, grundsätzlich einen Anspruch auf Beifügung eines weiteren Vornamens hat. Voraussetzung sind verpflichtend angesehene Gründe der religiösen Überzeugung. Das öffentliche Interesse an der Vornamenskontinuität ist in derartigen Fällen weniger wichtig.

 

--> http://www.beliebte-vornamen.de/279-namensaenderung.htm

Danke für deine Antwort! :-)

Jeder darf einen Künstlernamen führen, der unter Umständen auch in den Ausweispapieren eingetragen wird.

Am besten an Gemeinde- oder Stadtverwaltung wenden. Die wissen weiter.

Danke für deine Antwort!