Wie formuliere ich meine Gründe für eine Namensänderung bürokratisch?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wie auch hier sehr plausibel bist Du sicher gut in der Lage der zuständigen Behörde Deine nachvollziehbaren Gründe detailliert persönlich vorzutragen. 

Ich wünsche Dir einen sehr verständnisvollen Standesbeamten, der Deinem Wunsch entsprechen wird. Vermutlich solltest Du jedoch hartnäckig und dennoch sehr freundlich sein und einen positiven Beschluss nicht zu schnell erwarten. 

Bekanntlich malen die ,,Amtsmühlen" langsam. 

In Baden-Württemberg wird ein Antrag auf Namensänderung bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes (Standesamt oder Ordnungsamt) aufgenommen, in Thüringen wird es ähnlich sein. Eine eigene Formulierung halte ich für ungeeignet; in der Praxis kommt das fast nie vor. Besser ist es, bei dem Sachbearbeiter persönlich vorzusprechen und ihm den Sachverhalt mündlich vorzutragen. Dabei kannst du ganz konkret auf deinen Fall eingehen, mehr als du es auf diesem Forum tun kannst. Wie mir scheint, sind deine Gründe ausreichend, die Namensänderungen (Vor- und Familienname) rechtfertigen.

lebenvertraeumt 
Fragesteller
 15.04.2016, 19:48

Vielen Dank, ich werde einfach mal zum zuständigen Amt gehen und fragen.

xeniaGBrnstorff  22.04.2016, 11:46
@lebenvertraeumt

Danke f d Sternchen. Unerwartet, weil user Dea2010 bzgl. fundierter Kenntnis offenbar ein Experte ist !

Geh am besten persönlich zu so ner Beratungsstelle und versuch das alles in Worte zu fassen. Da kann man bestimmt einen Termin vereinbaren wo du dann persönlich vorbeikommen kannst. Danach kann man ja immer noch die Formalitäten klären 

lebenvertraeumt 
Fragesteller
 15.04.2016, 19:14

Welche Beratungsstelle meinst du? Jugendamt?

BlutigeNacht  15.04.2016, 19:17
@lebenvertraeumt

Jugendamt würde glaube ich gehen. Gibt glaube ich auch so Beratungsstellen wo du anonym anrufen kannst und dich informieren kannst wenn dir der persönliche Kontakt zu komisch vorkommt. Informier dich am besten noch n bisschen im Internet und geh dann den Schritt den du gehen willst.

lebenvertraeumt 
Fragesteller
 15.04.2016, 19:49
@BlutigeNacht

Okay, ich werde mal eine solche anonyme Beratungsstelle heraussuchen und mich dort befragen. 

Den Nachnamen auf den der Mutter umschreiben lassen ist ev. möglich. Den Vornamen ändern lassen nicht.

Aber niemand hindert dich daran, dich mit einem Rufnamen deiner Wahl vorzustellen... Bekannte von mir hasst ihren Vornamen "Stephania" und stellt sich überall als "Ich bin die Steff" vor. Ist halt der verkürzte Rufname und das ist legitim.

Nur auf offiziellen Dokumenten ist der Name so anzugeben wie er im Perso steht.

Was die Namensänderung wegen des Nachnamens angeht, wende dich an das Rathaus. Die beraten und helfen...und zwar speziell die im Standesamt, die sind dafür zuständig.

Übrigens: 400 Kilometer weiter weiß keiner von deiner Vorgeschichte. Solange du das nicht selber zur Sprache bringst, bist du einfach nur der/die XYZ.

Ich habe den Wechsel von einer Firma zur anderen für so eine Rufnamenänderung genutzt... auf dem Papier heisse ich (BEISPIEL) immer noch Lieschen Mustermüller, aber die Kollegen rufen mich alle Lisa....du verstehst was ich meine?

BlutigeNacht  15.04.2016, 19:50

Man kann den Vornamen ändern.

lebenvertraeumt 
Fragesteller
 15.04.2016, 19:51

Es gibt doch aber rechtlich die Möglichkeit seinen Namen auf dem Personalausweis ändern zu lassen? Ich hätte gerne diesen endgültigen Schnitt, ich brauche das auch um endlich zur Ruhe kommen zu können.

Dea2010  15.04.2016, 20:07
@lebenvertraeumt

Na dann mal ausführlich:

Der Vorname des Kindes wird von den Eltern (oder dem allein Sorgeberechtigten) ausgewählt.

Für den Nachnamen gilt:

Ein neugeborenes Kind erhält als Nachnamen den Ehenamen der Eltern (§ 1616 BGB). Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten, der nicht Elternteil ist (Stiefelternteil), durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erhalten (Einbenennung, § 1618 BGB), wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde. Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen, wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden.

Eine Änderung des Vornamens ist im Rahmen des Transsexuellengesetzes möglich (§ 1 TSG).

Ansonsten trifft auf dich keiner der anerkannten Gründe für eine Namensänderung zu!

Also lerne mit deinem Namen zu leben. Der neue Wohnort ist deine Chance, mit der Vergangenheit abzuschliessen. Leg dir nen Rufnamen zu, so "änderst" du deinen Vornamen ein wenig ab. Und ansonsten halt über deine Vergangenheit einfach die Klappe.