Zweitnamen beantragen lassen mit psychologischem Gutachten?

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Von den Gerichten wird eine Namensänderung bei psychischen Belastungen durchaus in Einzelfällen anerkannt. Hierfür ist es aber notwendig, dass diese Belastung durch ein psychologisches Gutachten bestätigt wird. Mit einem solchen Gutachten ist es nicht ganz aussichtslos, eine Namensänderung durchführen zu lassen. Letztendlich entscheidet aber die zuständige Behörde über das Änderungsgesuch nach objektiven Gesichtspunkten. Ob ein wichtiger Grund für die Namensänderung tatsächlich vorliegt, wird dann die Behörde beurteilen. Gegen diese Entscheidung wäre dann der Rechtsweg zu den Gerichten offen.

Durch das Weiterführen Ihres Namens müssten Sie erheblich beeinträchtigt werden. Die Namensänderung müsste das Ziel haben, diese Beeinträchtigung zu beseitigen. Dies wiederum kann nur mittels psychologischem Gutachten belegt werden.

Um entscheiden zu können, wie Sie am besten vorgehen sollten, ist es sinnvoll, wenn Sie Ihr Anliegen bei Ihrem Einwohnermeldeamt/Standesamt (das kann je nach Bundesland unterschiedlich sein) vortragen, um schon einmal vorab die Haltung der Behörde zu erfahren. Danach könnten Sie das Gutachten in Auftrag geben.

Zu den Kosten der Namensänderung kann ich Ihnen mitteilen, dass diese im 3- bis 4-stelligen Bereich liegen. http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=69923&

Ich kenn eine die hieß Unverdorben, als Lösung hat sie geheiratet!

Ansonsten kannst Du dich Nenen wie Du willst. Ist kein Problem, kostet nur etwas und halt ohne Zusatz wie. von Gutten.... z.B.

Z.B. viele Aussiedler haben ihre Namen eingedeutscht..

ICh werde sicher NICHt heiraten.

danke