namensänderung nach tot der eltern

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Das geht nach dem Personenstandsrecht absolut nicht, ganz egal, ob deine Eltern miteinander verheiratet waren oder nicht. Es bleibt einzig und allein der Weg über eine behördliche Namensänderung, doch diese Latte, die es zu überspringen gilt, liegt unheimlich hoch! Du brauchst insbesondere einen wichtigen Grund! Nur weil der Name deines Vaters vielleicht besser klingt als derjenige deiner Mutter oder weil die verhindern willst, dass der Name deines Vaters ausstirbt, reicht als Begründung nicht aus. Hast du vielleicht erhebliche finanzielle Nachteile zu befürchten, wenn du nicht den Familiennamen deines Vaters führst? Ist dein jetziger Name anstößig, verleitet zu Wortspielereien, gibt es häufig Verwechslungen, weil dein Name in deiner Umgebung häufig vorkommt, wird er mit einer schweren Straftat in Verbindung gebracht, die ein Träger gleichen Namens begangen hat oder hat ein solcher erheblich an Kreditwürdigkeit eingebüsst und du deshalb bei der Bank ständig skeptisch behandelt wirst? Das alles wären z. B. Gründe, um eine Änderung deines Namens in den deines Vaters bei der Behörde durchzubringen. Die Gebühren dafür liegen zwischen 2,50 € und 1.022 €.

Das kann Dir das Standesamt Deiner Wohngemeinde sagen, die Kosten liegen, soweit ich weiß, um die 50€

Nein, das könntest du auch nicht, wenn deine Eltern noch leben würden.