Namensänderung trotz Volljährigkeit?

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So einfach wie deine Mutter kannst du nicht auf deren Geburtsnamen kommen, denn dein Name kam durch den Ehenamen deiner Eltern zustande und die haben sich bei ihrer Heirat gemeinsam dafür entschieden. Jetzt brauchst du ganz wichtige Gründe, um eine Namensänderung zu erreichen. Da du inzwischen volljährig geworden bist, scheidet ein gewöhnlich angeführter wichtiger Grund bei Minderjährigen aus: die namensmäßige Eingliederung in deiner Familie. Jetzt müssen andere angeführt werden wie z. B. Nachteile infolge schlechten Lebenswandel deines Vaters, Misshandlungen, in der Jugend schlechte Erfahrungen mit ihm, grobe Verletzung der Unterhaltspflichten. Dabei musst du beachten, dass dein Vater ein Verfahrensbeteiligter ist, der dazu gehört wird und sogar ein Widerspruchsrecht hat, wenn die Namensänderungsbehörde deinem Antrag stattgeben sollte.

Vor einer Antragstellung solltest du die Aussichten genau geprüfen, um das Verhältnis zwischen dir und deinem Vater nicht noch mehr zu belasten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bin ziemlich sicher, daß das nicht geht! Aber Anruf bei der Gemeinde wird dir Auskunft geben!

Wenn es keine in der Person deines Vaters zu findenden Gründe gibt wie Massenmörder, Missbrauch deiner Person, die bekannt ist, dann geht es nicht.

Deine Mutter ja,du nein. Aber frag gern beim Standesamt nach,die werden es dir bestätigen.

Wenn du mal heiratest, kannst du ja den Namen deiner Frau annehmen, dann bist du ihn auch los.

Das erklärt dir ganz kompetent deine Gemeindeverwaltung

Die Zeit der Doppelnamen ist schon mindestens 20 Jahre vorbei, heute wird jeder nur belächelt, der einen Doppelnamen trägt. ;-)

Das ist mir aber relativ egal, das war ja nicht meine Frage...