Wenn jemand eine Flasche gegen mein Auto wirft kann ich diese Person festhalten bis die Polizei kommt?

10 Antworten

Bei "frischer" Tat ja, da greift das Jedermannrecht.

Wenn Du ihren Namen nicht kennst. Der Täter darf bis zum Eintreffen der Polizei auch festgehalten werden. Die Polizei ist sofort zu verständigen. Da diese Festnahme zur Feststellung der Personalien dient gilt es zuerst mal für unbekannte Personen

Ich muß noch etwas ergänzen, ehe es falsch verstanden wird. Die Person muß strafmündig sein, ehe diese Maßnahme erlaubt ist, sie gilt nicht bei fremden Kindern.

Ja, das Recht hast du.

Wenn  Du das Mädchen kennst und die Wohnadresse auch, dann musst Du sie nicht festhalten, Du kannst ein "Beweisfoto" machen, dass sie sich zur betreffenden Zeit an dem Ort aufgehalten hat, noch besser, wenn sie die Tat ausführt.

Ja darfst du