Nachzahlung Elternbeiträge für Offene Ganztagsschule?
Hallo liebe Community,
Im Jahre 2017 wurde mein Sohn in die 1. Klasse eingeschult. Parallel dazu habe ich einen Schreiben von der zuständigen Stelle erhalten, das ich meinen Verdienst nachweisen soll, damit mir mein monatlicher Elternbeitrag berechnet werden kann.
Dieses Schreiben ist mir vor lauter Alltagsstress untergegangen. Danach habe ich keine weiteren Schreiben, Aufforderung oder desgleichen erhalten.
Nach einem Jahr habe ich einen Schreiben mit einer Nachzahlung von 840€ erhalten. Nach einem Telefongespräch habe der Dame am Telefon versucht zu erklären, das ich keine weiteren Schreiben von Ihnen erhalten habe. Sie antwortete das Sie mir bis zu 4 Jahre Forderungen holen können. Mir war das klar, aber ohne Aufforderungen Mahnungen etc. Dann sagte Sie mir das ich selbst aufpassen solle, das ich etwas zahlen muss. Als Laie weiß man ja nicht alles Bescheid.
Ist das so rechtswidrig, das die zuständige Stelle vor mir das ohne weiteren Schreiben, Aufforderungen etc. verlangen kann?
Ist das jemand auch so mal passiert?
3 Antworten
Du möchtest eine Befreiung vom Schulgeld also bist du in der Verantwortung die entsprechenden Nachweise zu beingen. Du hast einmal eine Aufforderung erhalten und das muss reichen. Erinnerungen, Mahnungen etc gibt es hier nicht (muss auch nicht, denn du willst ja etwas von der Schulung - nämlich die Befreiung - und nicht die Schule was von dir). Sie sollen dir jetzt noch andauern hinterher rennen und dich erinnern damit du ihnen kein Geld zahlen musst??? So funktioniert das nicht! Zahl das Geld und lern was draus. Du bist erwachsen und musst deine Angelegenheit selber überschauen.
das ist Absicht. die wollen natürlich den maximalbetrag von den Eltern. machen nur genau was gesetzlich gefordert wird, wenn die eltern nicht reagieren dann ist der maximalbetrag fällig.
Du schuldest es der Behörde, und darum geht es. Und das erste Schreiben von ihr hast du einfach ignoriert. Zahlen musst du so oder so, mit oder ohne Mahnung