Nachzahlung Elternbeiträge für Offene Ganztagsschule?

3 Antworten

Du möchtest eine Befreiung vom Schulgeld also bist du in der Verantwortung die entsprechenden Nachweise zu beingen. Du hast einmal eine Aufforderung erhalten und das muss reichen. Erinnerungen, Mahnungen etc gibt es hier nicht (muss auch nicht, denn du willst ja etwas von der Schulung - nämlich die Befreiung - und nicht die Schule was von dir). Sie sollen dir jetzt noch andauern hinterher rennen und dich erinnern damit du ihnen kein Geld zahlen musst??? So funktioniert das nicht! Zahl das Geld und lern was draus. Du bist erwachsen und musst deine Angelegenheit selber überschauen.

das ist Absicht. die wollen natürlich den maximalbetrag von den Eltern. machen nur genau was gesetzlich gefordert wird, wenn die eltern nicht reagieren dann ist der maximalbetrag fällig.

Du schuldest es der Behörde, und darum geht es. Und das erste Schreiben von ihr hast du einfach ignoriert. Zahlen musst du so oder so, mit oder ohne Mahnung