Habe ich ein Recht auf eine Kopie meines Arbeitsaufhebungsvertrages?
Hallo,
ich habe vor drei Tagen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet. Grund war, dass in dem Unternehmen schwere Arbeitsschutzverletzungen vorlagen, ich dort schnellstmöglich weg wollte jedoch auf Grund von Krankheit keine fristlose Kündigung mehr abgeben konnte.
Ich fange auch schon am 1. August eine neue Stelle an, habe also keinen Verdienstausfall.
Mein Problem ist nun aber:
Ich habe keine Kopie dieses Aufhebungsvertrages ausgehändigt bekommen. Dummerweise hatte ich es versäumt während des Gespräches nach einer zu bitten.
Auf dem Vertrag waren jedoch Zeilen angebracht, auf welchen man noch handschriftlich Ergänzungen vornehmen konnte. Dies wurde teilweise auch im beiderseitigen Einvernehmen gemacht.
Da ich jetzt aber keinerlei Kopie habe, habe ich Angst, dass die weiteren freien Zeilen noch genutzt werden um andere Dinge zuzufügen, die ich so niemals unterschrieben habe.
Also hatte ich meinen ehemaligen Arbeitgeber noch am selben Tag um eine Kopie gebeten, jedoch keine Rückmeldung erhalten. Am nächsten Tag wurde mir dann gesagt, dass keine Kopien ausgehändigt werden.
Ist das denn überhaupt rechtens?
Habe ich nicht das Recht, eine Abschrift des Vertrages zu bekommen?
Wäre wirklich super, wenn jemand antworten könnte der sich wirklich in der Materie auskennt.
Vielen Dank im Voraus!
:-)
8 Antworten
Habe ich nicht das Recht, eine Abschrift des Vertrages zu bekommen?
Doch, hast Du. Dieses Recht müsstest Du dann ggf. klageweise durchsetzen. Anspruchsgrundlage dürfte hier etwa § 810 BGB sein, wonach Du zumindest ein Einsichtsrecht in das Original des Aufhebungsvertrages hast.
Andererseits dürfte der Vertrag Dir gegenüber auch erst wirksam sein, wenn Dir gegenüber die Annahme erklärt wurde, insoweit setzt § 623 BGB die Schriftform voraus.
Wäre wirklich super, wenn jemand antworten könnte der sich wirklich in der Materie auskennt.
Es soll Rechtsanwälte geben. Die verdienen Geld mit Rechtsauskünften und sie haften auch für die Richtigkeit.
Danke.
Ja, von diesen Anwälten habe ich auch schon gehört. :-)
Ich wollte mich nur erstmal absicheen und informieren, bevor ich (erneut) einen Anwalt kontaktieren muss.
Vielen Dank für die Paragraphen. Wirklich sehr hilfreich.
Meines Wissens hast du schon ein Recht darauf. Setz dich am Besten mit deiner Gewerkschaft und/oder einem
Anwalt zusammen.
Ein erstes Beratungsgespeäch beim Anwalt ist übrigens kostenlos - und bei so etwas reicht meistens auch ein Anruf oder Brief des Anwalts. Das kostet auch nicht viel für die Sicherheit die du dir wünschst.
In Ordnung, dann werde ich das wohl machen müssen.
Ich hatte so gehofft, dass ich das ganze nun hinter mir habe...
Danke
Zumal du den Aufhebungsvertrag ja auch für die Meldung bei der Arbeitsagentur brauchst. Die solltest du übrigens auch machen, auch wenns nur ein paar Tage sind - es geht um den Versicherungsschutz!
die Erstberatung kostet in BRD ca 200€
Nein, was eine Erstberatung kostet, kann frei ausgehandelt werden. Die Frage ist relativ einfach, ein Arbeitsrechtler wird sie sicherlich ohne irgendwo nachzusehen beantworten können.
Wenn ich früher in der Schule BRD geschrieben hätte, dann hätte mir mein Lehrer das mit der Bermerkung "Wortwahl" als Fehler angestrichen. Und mit was? Mit Recht.
Ein erstes Beratungsgespäch beim Anwalt ist kostenlos? Also ich kenne keinen Anwalt, der umsonst arbeitet.
Ich kenne leider auch keinen der das umsonst macht. Da ich zuvor auch schon für Gespräche mit Anwälten zahlen musste, wollte ich diesesmal nur sicher gehen, das ich auch wirklich eines brauche.
Naja, komm wohl wieder nicht drumrum... geht halt doch ins Geld...
Das erste Gespräch beim Anwalt ist keineswegs kostenlos. Anwälte dürfen überhaupt nicht kostenlos beraten. Das wäre nur über einen Beratungsgutschein des Amtsgerichts möglich. DANN zahlt man aber immer noch 10 €
So etwas macht man immer 2x im Original. Für den Chef einen, und einen für den Angestellten..
Ja, aber wenn ich nur ein Original habe... habe ich dann auch ein wirkliches Recht auf ein zweites Schreiben? (Original/Kopie)
Du hast das Recht auf eine Ausfertigung des Vertrags. Mit Originalunterschrift vom Chef.
Wenn Du noch eine Kopie möchtest, dann Kopiere dein Dokument bei der Post, Rossman, EDEKA oder sonst wo.
Ja, was soll ich denn kopieren... Ich habe ja nichts... :-)
Also Du hast ein unterschriebenes Exemplar? Unterschrift Chef, Unterschrift Du? Dann ist doch alles okay. Dann kriegst Du nicht noch eine Kopie vom Exemplar des Chefs.
dein Exemplar und das des Chefs sind doch exakt gleich. Oder sollten es zumindest sein.. sonst hättest Du nicht unterschreiben sollen. Und dann wären wir wieder bei einem Anwalt.
Irgendwie ist das missverständlich insgesamt. (Deine Info insgesamt)
"Ja, aber wenn ich nur ein Original habe."
Das habe Ich falsch verstanden.
Was meinst du mit "nur ein Original"? Wenn du eine Ausfertigung hast, wo ist dann dein Problem? Die kannst du selber kopieren. Ist ja deine.
Nö, hast du nicht. Ich hab das jetzt auch so verstanden, daß der FS eine Ausfertigung hat, jetzt blicke ich auch nicht mehr durch...
Entschuldigt, das war sehr blöd formuliert.
Ich hätte schreiben sollen, dass nur ein Original existiert.
Kein Zweites und keine Kopie davon.
Dieses eine Dokument befindet sich auch nicht in meinem Besitz.
Mir wird nun weder dieses Original noch eine Kopie davon ausgehändigt...
Sorry nochmals.
Entschuldigt, ich habe es unten richtig gestellt. Mein Fehler...
Dann fordere eine Ausfertigung (keine Kopie) mit Originalunterschrift des Vertragspartners an.
So, nun mal was generelles.
Wenn man doch irgendetwas schriftlich macht, mit einem Vertragspartner, ist es doch Üblich, das am Ende der Verhandlung, beide Seiten den Ausgehandelten Vertrag bekommen.
Das ist Vom Mietvertrag über Arbeitsrecht bis zum Verkauf eines Autos so. Also, Gleiches Recht für Alle. Du solltest also nicht nach einer Kopie fragen, sondern nach deinem Original!!
Rückt man trotz Nachfrage nicht heraus? Warum macht denn jemand so etwas 0.0 Immer diese Leute..
habe ich, aber genau das wird ja verweigert...
Muss ich wohl doch schnellstmöglich zum Anwalt. Ich schaue mal, ob ich einen Termin bekomme.
Vielen, vielen Dank euch allen! :-)
Ich frag mich eher, warum ich nicht gleich darauf bestanden habe...
Das Dummheit aber auch immer weh tun muss... :-)
Ich habe jetzt (nach mehreren Anrufen und Mails) nocheinmal eine Mail geschrieben und werde jetzt trotzdem schonmal einen Anwalt kontaktieren.
Danke dir! : )
Natürlich hast du das Recht eine Ausfertigung zu erhalten. Darauf hättest du sofort bestehen müssen.
Danke.
Wie gesagt, ich habe versäumt sofort darauf zu verstehen. Das das ein sehr blöder Fehler war ist mir bewusst.
Wenn mir nun aber mein Recht verwährt bleibt, was heißt das dann?
Gleich zum Anwalt?
Dann müsstest du das tatsächlich einklagen. Aber auf dem Arbeitsgericht wäre das kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt
ok dankeschön
Aber auf dem Arbeitsgericht wäre das kostenlos
Nein.
Man sollte immer eine Kopie verlangen.
Ein Arbeitsvertrag ist doch auch in zwei Ausführungen.
Es ist mir unverständlich warum man nicht direkt zwei Exemplare hatte; vielleicht war es Absicht.
Das Recht auf Einsicht in den Originalvertrag hast Du.
Danke...
Ja, ich hätte gleich darauf bestehen sollen... Verstehe selbst nicht, warum ich das nicht sofort gemacht habe.
So weit so gut, ABER: die Erstberatung kostet in BRD ca 200€!! also bitte Vorsicht mit so vollmundigem Gerede.