Sollte ich mir jetzt einen Anwalt für Sozialrecht suchen?

4 Antworten

Hallo PeterPeddersen,

Sie schreiben:

Sollte ich mir jetzt einen Anwalt für Sozialrecht suchen?

Mein Antrag auf LTA wurde abgelehnt, mit einer wie ich finde schon fast unverschämten Begründung. Meine Fachärztin ist genau der gleichen Meinung wie Ich! Meine Frage ist nun, ob ich den Widerspruch noch selber verfassen sollte oder ob ich dirket zu einem Anwalt für Sozialrecht laufen und dem die ganzen Unterlagen vorlegen sollte? Ich hätte eine Rechtsschutzversicherung, die den Fall übernehmen würde- laut meinen Vers. Unterlagen.

Antwort:

Bei der Rechtsschutzversicherung ist es in der Regel so, daß diese erst dann leistet, wenn bereits ein gerichtliches Verfahren in Gang ist!

(Ausnahmen bestätigen ggf. diese Regel)

Im Gegensatz dazu leistet der VDK und andere Sozialverbände, auch Gewerkschaften für Ihre Mitglieder bereits außergerichtlich, notfalls bis zum Sozialgericht

Ihre Rechtsschutzversicherung kann trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt zum Joker werden für den Fall, daß ein Gutachten nach § 109 SGG benötigt wird und dann diese Kosten von Ihnen getragen werden müßten!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

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Wenn die DRV LTA - oder REHA - Leistungen ablehnt, so ist davon auszugehen, daß allein schon aus den vorliegenden Akten ersichtlich ist, daß diese Art von Maßnahmen keinen nachhaltigen Erfolg versprechen!

(Kosten/Nutzen-Verhältnis)

Zudem beschäftigt mich die Frage, wie lange es nun wohl wieder dauern wird, wenn ich Widerspruch einlege und im weiteren Schritt vielleicht noch klagen müßte? Irgendwann kann ich finanziell auch nicht mehr- vielleicht "weis und hofft" die Rentenvers. das ja auch und spielt mit mir auf Zeit :-(

Antwort:

Machen Sie Nägel mit Köpfen und beantragen Sie volle Erwerbsminderungsrente, dann wird sich zeigen, wie die DRV reagiert!

Es gilt ja ohnehin:

"REHA geht vor Rente!"

Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie zudem jederzeit wieder zurückziehen, solange kein rechtskräftiger DRV-Bescheid vorliegt!

Mit dieser Vorgehensweise schlagen Sie also zwei Fliegen mit einer Klappe!

Die DRV muß Flagge zeigen und gleichzeitig vermeiden Sie eine finanzielle Notlage, weil Sie im Zusammengang mit dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente gleichzeitig einen Anspruch auf die sogenannte "Nahtlosigketsregelung" in Gang setzen!

Soll heißen:

Diese Verfahren ziehen sich oft, je nach Einzelfall, sehr in die Länge!

Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen begrenzt,

daran schließt dann in der Regel das ebenfalls zeitlich individuell befristete ALG 1 an!

Diese zeitliche Befristung des ALG1 kann dann ggf. im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Antragsverfahrens ausgedehnt- und somit eine finanzielle Notlage des Betroffenen abgewendet werden!

Allerdings sind logischerweise viele Agenturen für Arbeit von der "Nahtlosigkeitsregelung" wenig begeistert und versuchen die Betroffenen abzuwimmeln, aber dafür gibt es ja das Gegenmittel "Rechtsbeistand!"

https://www.youtube.com/user/hubkon/videos

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Wenn die RSV im Sozialrecht schon außergerichtlich Deckungszusage erteilt hat, dann wäre der Gang zum Anwalt (check noch mal ob du freie Anwaltswahl hast) der nächste logische Schritt innerhalb der Widerspruchsfrist.

Wenn du schon ne Rechtschutz hast, geh doch zum Anwalt!