Nachweis belegen bei sozialversicherungspflichtige beschäftigen?

1 Antwort

Wenn Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, bekommst Du zu Beginn bzw. zum Ende der Beschäftigung eine An- / Abmeldung zur Sozialversicherung. Diese Nachweise bewahrst Du auf. Das gilt als Nachweis der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Du selbst musst also separat keinen Nachweis führen, sondern nur die An- / Abmeldungen aufbewahren.