Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe - was kommt auf mich zu?

5 Antworten

Du schreibst, dass das monatliche Entgelt 150 - 200 Euro betragen soll, sie aber nicht als Minijobberin tätig wird. Das verstehe ich nicht so ganz, denn mit 150 - 200 Euro im Monat wäre sie ja Minijobberin. Verstehe ich das jetzt richtig, dass sie einen Hauptberuf hat und in diesem sozialversicherungspflichtig ist, nebenbei bei dir noch die Haushaltshilfe macht? Dann wäre sie bei dir, vorausgesetzt, es ist ihre erste Nebentätigkeit, dennoch Minijobberin, da der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Wähst du in diesem Fall das Haushaltsscheckverfahren und verzichtet die Aushilfe auf die Rentenversicherungspflicht in diesem Minijob, zahlst du pauschal je 5% Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, 1,6% Unfallversicherung, insgesamt 0,31% Umlagen für die Lohnfortzahlung und 2% Pauschalsteuer, die Aushilfe nix. 

Informationen und ein Rechne hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html

Wäre sie tatsächlich in der Aushilfstätigkeit bei dir versicherungspflichtig, kämen, wie schon erwähnt, auf dich ca. 20% an Abgaben zu, ebenso auf die Aushilfe.

Es ist eben nicht die erste Nebentätigkeit. Und wenn der AN eine SV-pflichtige Haupttätigkeit hat, ist nur der erste Nebenjob als Minijob abrechenbar. Diese Überraschung trifft viele AG, wenn ihnen der AN zuvor verschwiegen hat, dass er weitere Minijobs ausübt.

@FordPrefect

Geht aber so nicht eindeutig aus der Frage hervor. Da steht zwar "mehrere Arbeitgeber", aber nix von zweitem Minijob. Dass nur der erste Minijob nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird, hatte ich im Übrigen geschrieben. Aber danke für die nochmalige Erläuterung.

Die Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig anzustellen wird billiger, als ein gesetzlich krankenversicherter Mini-Jobber. Ganz grob kannst Du mit 20 % des Bruttos als Lohnnebenkosten rechnen, zuzügl gesetzl. Unfallversicherung.

Bei einem SV-pflichtigen Arbeitsverhältnis wie diesem kannst Du grob geschätzt mit etwa Bruttolohn + 50% rechnen. Lässt sich z.B. hier git ausrechnen:

http://www.brutto-netto-rechner.info/gehalt/gehaltsrechner-arbeitgeber.php

Zu beachten ist, dass hier - wenn der AN bereits eine SV-pflichtige Haupttätigkeit ausübt - keine Abgabe für die ALV fällig wird. Du musst allerdings die Anmeldung für die Lohnstsuer elektronisch erstellen und monatlich melden. Das geht kostenlos (aber leider nicht ohne Mehrarbeit Deinerseits) über das ELSTER-Portal. Du benötigst dazu ein Zertifikat (z.B,. das, mit dem Du Deine Steuererklärung einrecihst) und legst dann im ELSTER-Portal im Bereich Lohnsteuer ein Profil für die Lohnsteuer ders AN an, damit Du die Daten nicht jeden Monat erneut eintippen musst.

Grr. MFT...-Tastatur.

Die Abgaben bewegen sich für den AG in etwa bei Bruttolohn + 20%. Sorry für den falschen Wert oben.

Diese Person scheint mir selbstständig zu sein. 

denn so wie du schreibst: 

 ......Allerdings hat die Person mehrere Arbeitgeber,

somit kann sie keine MInjobtätigkeit mehr ausführen.

da dann diese Einkünfte aus allen Tätigkeiten alle addiert würden. Und mehr als 2 Minijobs geht so wie so nicht.

Somit ist sie dafür selbst verantwortlich ihre Steuern und sozialabgaben zu bezahlen. Sie stellt dir ihr Leistungen in Rechnung und du bezahlst diese Rechnungen.

Nicht vergessen einen Vertrag zu erstellen und ihren Bruttolohn ein zutragen und dass sie für ihre Steuern u. sozialabgaben eigenverantwortlich ist.

Und gut ist für dich.

wie kommst du denn auf selbständig, bei mehreren Arbeitgebern??? und wieso max 2 Minijobs?

bei einem normalen Minijobber muss der AG 30% an die Knappschaft abführen, bei einem sv-pflichtigen AN lediglich ca. 20% - das wäre also für den AG sogar besser...

Allerdings gelten für private Minijobber andere Zahlen (ca. 12%) - hier kannst du rechnen lassen, wie hoch die Abgaben wären:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03\_service\_rechte\_navigation/Tools/Haushaltsscheckrechner/Formular2015/InhaltsNav.html


man kann neben einem sv-pflichtigen Job nur 1 steuerfreien Minijob (bis max. 450€) ausüben, alle weiteren Jobs müssen zur Hauptbeschäftigung hinzugerechnet werden, d.h. sie muss den Job mit Steuerklasse 6 versteuern. Für dich als AG bedeutet das, dass du ganz normale Beiträge  an die Krankenkasse abführen musst, wie gesagt ca. 20%.


Das Problem sehe ich aber darin, dass du eine Lohnabrechnung erstellen musst, eine Lohnsteuererklärung übermitteln und zahlen.... d.h. du musst das Ganze einem Steuerberater geben und hast dann hier auch nochmal Kosten...

Also überleg dir das gut! ich denke, du fährst mit einem "normalen" Minijobber besser - und hier sollte es auch möglich sein, den "bürokratischen" Teil selbst zu bewältigen. Einfach bei der Minijobzentrale anrufen und dir helfen lassen.

Das Problem sehe ich aber darin, dass du eine Lohnabrechnung erstellen musst,

Die geht simpel per Word-Vorlage. Die Daten sind ja monatlich kaum variierend bei festem Gehalt.

eine Lohnsteuererklärung übermitteln und zahlen

Die Lohnsteuerabrechnung wird elektronisch im ELSTER-Portal erstellt und übermittelt. Dazu braucht man nur das passende Zertifikat und die Daten des AN.

d.h. du musst das Ganze einem Steuerberater geben

Nein. Dafür jedenfalls nicht.

@FordPrefect

das Gehalt ist nicht fest,sondern zwischen 150-200€, also vermutlich oft wechselnde Beiträge etc..

dann muss sie per sv-net die Beiträge an die KK übermitteln...

also so einfach ist das nicht, vor allem, wenn man keine Ahnung von Lohnbuchaltung hat!