Nachtzuschlag bei Inventur?

6 Antworten

Für Nachtarbeit steht Dir nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz ein Zuschlag zu. Bei regelmäßiger Nachtarbeit kann der AG statt Zuschlägen auch eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage geben, das fällt aber hier ja bei einmaligem Einsatz aus.

Allerdings darfst Du, sollte um ca. 2.00 Uhr Feierabend sein, nicht vor 13.00 Uhr wieder arbeiten. Nach § 5 Arbeitszeitgesetz muss die Ruhezeit zwischen zwei Schichten mind. 11 Stunden betragen.

Wie sieht es denn mit der Arbeitszeit am "Inventurtag" aus? Du kannst nicht z.B. um 10.00 Uhr beginnen und bis 2.00 Uhr am Folgetag arbeiten. Länger als 10 Stunden untersagt der § 3 Arbeitszeitgesetz.

A)Wenn es Nachtzuschlag gibt, dann meist ab22.00 (anders kenn ich es nur von Sicherungsposten Bahn).

Und zwischen Ende und wieder Dienstbeginn müssen die Ruhezeiten eingehalten werden (10h, Weg zählt nicht als Arbeitszeit)

SiViHa72  08.11.2017, 16:13

Uber 18 bist Du?

Sonst darfst D das gar nicht.

Ein "vernünftiger Arbeitgeber" bietet für solche Zusatzdienste von sich aus eine Sonderprämie an. Wie äußern sich denn deine Kollegen dazu?

Meines Wissens dürfen Azubis nicht zur Nachtarbeit eingesetzt werden

Bist Du sicher, daß Du als Azubi den Folgetag nicht frei bekommst? Wegen einer Sonderprämie für die Nachtarbeit solltest Du mit Deiner Chefin reden.