Azubi im 3. Lehrjahr kündigen?

11 Antworten

Na ja,so ganz stimmt das nicht.Wenn Du durch die Zwischenprüfung gefallen bist,und so schlecht bist,das die Wahrscheinlichkeit hoch ist,egal ob für die Kenntnisprüfung oder die Fertigkeitsprüfung das Du das Ausbildungsziel nicht erreichen wirst ,so wird Dein Chef mit Dir besprechen wollen,ob Du Nachhilfe nimmst,oder ob Du keine Lust hast.Ist das mit der keinen Lust belegbar,so wird er Dir ggf.kündigen.Ob es da eine Abmahnung braucht,kommt auf die genauen Umstände an.Will Dein Lehrer Dir etwas erklären und Du sollst dazu eine Stunde länger bleiben,natürlich innerhalb acht Schulstunden,und Du lehnst ab..wäre das bei einem Male denkbar,im Wiederholungfalle wäre die verhaltensbedingte Kündigung ok.Im übrigen kann es geschäftsschädigend sein,einen Azubi zu beschäftigen,der von vorne herein die Prüfung nicht besteht.Und zwei fünfen in der Berufsschule,da ist das Niveau nicht so hoch,da gibt es schon begründet Anlaß zu glauben,das Du nicht alles dafür tust Deine Leistungen zu verbessern.Liebe Grüße

Für eine Kündigung braucht es zwei Abmahnungen und für eine Abmahnung braucht es zwei Ermahnungen. Da brauchst du dir wohl keine Gedanken machen.

Wenn du aber durch die Prüfung rasselst wird die Ausbildung um ein halbes Jahr verlängert.

genau so habe ich das auch gelernt vom recht her. gibt aber immer Chefs die sich da was rausnehmen wollen , angenommen ist wird damit gedroht beim Gespräch , sollte ich dann darauf hinweisen das es nicht ihr Recht ist oder einfach so hinnehmen und abwarten?

@crelo

Man kann dir nicht mit Kündigung drohen, weil man dafür einen triftigen Grund haben müsste.

Für eine Kündigung braucht es zwei Abmahnungen und für eine Abmahnung braucht es zwei Ermahnungen.

Ganz allgemein - und einmal abgesehen davon, dass es sich bei der Frage um ein Ausbildungsverhältnis handelt:

Wie kommst Du denn zu diesen merkwürdigen Behauptungen??

Eine solche Bestimmungen, die zwei Abmahnungen für eine Kündigung und zwei Ermahnungen für eine Abmahnung voraussetzt, gibt es nicht!

Ob eine Kündigung ohne Abmahnung oder erst nach der ersten, zweiten, dritten, vierten, ... ausgesprochen werden kann, kann einzig und alleine von den ganz konkreten und individuellen Bedingungen und Voraussetzungen ab!

Kündigen kann man dich nicht so einfach   dein meistre will mit dir reden und wissen wieso das so schlecht ist den  die Noten haben keine Bedeutung    beider Gesellenprüfung bis du diese gemacht hast und  bestanden hast das sind die wichtigen Noten..Aber bleibt deine Leistung so  dan   läufst du Gefahr die Prüfung nicht zu besten und das würde dan zb auch ein schlechtes licht auf diene Firma werfen..Es gibt aber tzb auch Schulische hilefe die von zb der Kammer   durchgeführt wird, Erkundige dich doch auch mal danach das kann dir  helfen.

Außerdem  würdest  du entlassen kannst du dein Chef haftbar machen  auf deine zukünftigen  einnahmen die ausfallen und das  würde der Firma richtig teuer kommen..

Es gibt auch Firmen die ihren azubis  zb mit Nachhilfe  in der Firma   helfen.!

Sollte ich im Fall einer Drohung bezüglich einer kündigung dann mein recht aussprechen oder wäre das zu provokant

Das ist kein Kündigungsgrund, jedoch kannst unter Umständen einen schriftliche Abmahnung bekommen. Spreche Deine Aubildende darauf hin, ob Du nicht einen Stützlehrer bekommen kannst, es gibt diese Unterstützung für Auszubildende, zum Beispiel beimSES. http://vera.ses-bonn.de/service/ueber-vera/