Schreiner Azubi, Überstunden Minilohn?

4 Antworten

Ok das ist schon ziemlich Kniffelig. Also als Azubi  mit 4.50€ (pro Überstunde) abgespeist zu werden ist glaube ich schon Sittenwidrig und ich glaube kaum das ein Azubi am Wochenende Arbeiten darf (es seih denn es gehört zum Job, wie z.b. als Bäcker wo der Samstag ein normaler Arbeitstag ist). Zu viele Überstunden darf er auch nicht Arbeiten (gegen ab und zu mal eine ist nix einzuwenden). Ohne 2 freie Tage ist bestimmt auch unzulässig. 

Sie sollten am besten sich am besten diesbezüglich in den Gesetzestexten Informieren oder mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nachfragen. 

Ich hoffe das ich ein klein wenig Helfen konnte.   

Der Fall riecht geradezu an "Ausbeutung" eines Azubis.Da würde ich mich unbedingt an die zuständige Handwerkskammer wenden (steht auch im Ausbildungsvertrag!)Da genügt ein Telefonat und das ganze vorbringen. Hier wird mehrfach an den Ausbildungsrichtlinien verstoßen-findet man recht häufig! Ggf. den Ausbildungsvertrag kündigen und die Ausbildung mit Hilfe der Handwerkskammer in einem anderen Betrieb fertigmachen.

Interessante Frage!

Also erst einmal, was ein AZUBI arbeiten darf. Wenn er 18 ist darf er genauso arbeiten wir ein anderer Arbeitnehmer, es gilt kein Jugenarbeitsschutz. Es gelten also die allgemeinen Schutzzeiten. Nehmen wir an es gilt kein Tarif. Dann gilt das allgemeine Recht. Danach darf maximal 48 Std/Woche an 6 Tagen vereinbart werden. Man darf auch 10 Stunden täglich und 60 Std./Woche ausmachen. Dann muss aber innerhalb von 6 Monaten die Arbeit so runterfahren gefahren werden, dass über diesen Zeiraum eine durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden täglich rauskommt. Überstunden dürfen diese Werte nicht überschreiten. Arbeit an Sonntagen müssen innerhalb von 2 Wochen mit einem komplett freien Tag ausgeglichen werden.

Es ergibt sich aus seinem Status als AZUBI ein erweiterter Anspruch. Seine Zeit im Betrieb ist Ausbildungszeit. Er muss keine Überstunden ableisten, nur im äußersten Notfall. Die ganze Woche darf er auch nicht arbeiten, er muss für die Berufsschule freigestellt werden. Natürlich sollte man aus praktischen Überlgungen im gewissen Umfang mitmachen, wenn Überstunden anfallen. Dann aber nur im Rahmen des allgemeinen Arbeitszeitgesetztes. wie oben beschrieben.

Die beschriebene Bezahlung ist ok. Auch wenn man meint es müsste Mindestlohn gelten. Das tut es aber nicht, weil der AZUBI nicht vollwertig arbeitet, sondern eben ausgebildet wird. Er MUSS auch dann ausgebildet werden, wenn er Überstunden macht. Der Zuschlag berechnet sich aus seiner Ausbildungsvergütung.

Mmh wenn es den Ausbildungszwecken dient dann ja! Aber so wie es aussieht wird er nur ausgebeutet! Normal hat er einen 40 Std Vertrag und gut ist! Wenn er Überstunden macht muss er sie abfeiern! Und für 4,50€ geht gar nicht! Hauptsache der Boss Nacht sich die Taschen voll