Lohn und Nachtzuschlag könnte das jemand von euch berechnen mit folgenden Eckdaten?

1 Antwort

Nach § 3b des Einkommensteuergesetzes sind Nachtzuschläge bis zu 25% steuerfrei, wenn diese zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt werden für die Arbeitszeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Bei Festgehalt wird folgende Rechnung gemacht : Monatlohn geteilt durch monatliche Arbeitsstunden ergibt den Stundenlohn für die Berechnung des steuerfreien Nachtzuschlag. Bei typischer Nachtarbeit, die mindestens 2 Stunden vor Mitternacht beginnt, kann ein Nachtzuschlag von bis zu 40% auf den Stundenlohn steuerfrei bleiben für die Tätigkeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr. Also sind solche Zuschläge reine Vergütungssache und die steuerliche Behandlung erfolgt mit der Abrechnung durch den Arbeitgeber.

Nash59 
Fragesteller
 28.08.2015, 16:38

Danke für deine Antwort aber ich meinete eher eine Berechnung. Ich bin auf 2130€ gekommen mit Steuerkl. 3 nicht 5 wie geschrieben.