Nachtschicht trotz Dienstlichem Gerichtstermin?

3 Antworten

Der Gerichtstermin zählt nicht als Dienstzeit, entsprechend kannst du zur Arbeit antreten.

der Tag ist Freizeit - du bist als Zeuge geladen worden, dort hat dein Chef etliches auszufüllen; u.a. dein Verdienst/Std. danach wird Zeugengeld bezahlt.

dem Chef entsteht kein Verlust. ob die 11 Std. in dem Falle greifen, eher nein.

anders würde es aussehen, wenn du heute Tagschicht hättest.

Da der Gerichtstermin mit deinem Beruf zusammenhängt, sollte oder wird dies wohl in Form von Zeugengeld vergütet. Als Dienstzeit zählt dieser Termin jedoch nicht. Ergo kannst du heute Abend ganz normal zur Nachtschicht antreten.