Dem Arbeitgeber vom Gerichtstermin erzählen?

9 Antworten

Du musst ja nicht sagen, worum es geht. Es reicht, wenn du sagst, dass du als Zeuge vor Gericht geladen wurdest. Dagegen kannst du ja auch nix machen - ist ja Pflicht!

hey,

du musst ihm sogar davon erzählen und er muss dich für diese zeit freistellen. auch wenn du "nur" zeuge bist. für diesen tag bekommst du verdienstausfall, oder für die zeit die du vor gericht bist. danach wenn di gerichtverhandlung vorbei ist musst du natürlich wieder arbeiten gehen. du bekommst vom amtsgericht dann sofort den verdienstausfall und dafür musst du ein schreiben (das normalerweise mit der vorladung zusammen kommt)vom gericht bei deinem chef vorzeigen und er muss dieses unterschreiben und eintragen wie viel du in der std verdienst oder wie hoch der ausfall ist. die strecke zum gericht bekommst du auch erstattet. du musst nur wissen wieviele km das sind.

ich hoffe ich konnte dir nen bisschen helfen...:-)

Hallo,

Auf jeden Fall solltest Du den Arbeitgeber rechtzeitig von der Vorladung zu einer gerichtlichen Vorladung informieren und für diesen Tag Urlaub beantragen.

So hat der AG allemal die Möglichkeit, für diesen Tag die Arbeitseinteilung zu organisieren.

Der AG wird Dir dafür keine Vorwürfe machen, denn Du bist ja nicht Beschuldigter in dem Verfahren.

mfg

Parhalia

Nein, dies darf keine negativen Konsequenzen für dich haben, da du eine offizielle gerichtliche Ladung hast. Dort sollte eigentlich auch ein Teil für deinen Arbeitgeber mit dabei sein. Den gibst du ihm und dann ist gut.

Mehr musst du ihm nicht sagen, und für den dort angegeben Zeitraum bist du frei zu stellen.

du bist zeuge, also nicht angeklagter.

von daher einfahc vorladung vorzeigen und nach der deinem zeugenauftriit bekommst du von gericht einen zettel, das du dort warst, sowie die fahrkosten ausgezahlt