Nachts ohne Heizung! Ist das zuläßig?

18 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die Heizung darf nicht abgeschaltet, wohl aber abgesenkt werden. Um dem Vermieter es zu verdeutlichen, weisen Sie darauf hin, dass es, wenn nicht richtig geheizt werden kann zwangsläufig Probleme mit Schimmel auftreten werden. Das sollte der VM verstehen, es geht um sein Eigentum.

Auch außerhalb einer Heizperiode, die in manchen Formularmietverträgen noch festgelegt ist, muß bei entsprechenden Außentemperaturen eine entsprechende Beheizbarkeit der Räume gewährleistet sein. Die Festlegung einer Heizperiode im Mietvertrag ist deshalb ohne grosse rechtliche Bedeutung (LG Kassel WM 64,71). Nach DIN 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad, eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich. Diese Norm ist aber nicht rechtsverbindlich. Besonders im Hinblick auf die Nachtabsenkung scheint sie nicht mehr zeitgemäß zu sein. MfG

das Schimmelproblem hatte ich schon im Kinderzimmer. Danke dir...werd mich nochmals schriftlich gemeinsam mit nem andern Mieter an meinen Vermieter wenden. Vielleicht hab ich Erfolg, ansonsten such ich mir ne andre Wohnung.

@Nessaja1

Ich würde den persönlichen Weg, sprich ein Gespräch bevorzugen. Wenn der VM nicht am Ort ist, natürlich schriftlich. MfG

total abschalten ist nicht drin, nur Temperaturreduzierung. Verwalter anschreiben und Miete um mindestens 20% kürzen. Jeder Mieter und Eigentümer hat Heizkörperthermostaten und kann die Heiztemperatur individuell einstellen. Bei Totalabschaltung kühlt die Wohnung total aus und das wird teurer als Heizen bei niederer Temperatur.

Was würdest Du eigentlich machen, wenn Du in einer Ofenheizungswohnung wohnen würdest? Ich denke der Dauerschnupfen Deiner Tochter hat andere Ursachen. Auch wenn mir das mit Deinem Bandscheibenvorfall leid tut, im Bett ist es warm und man kann dann eben einen wärmeren Schlafanzug anziehen. Wenn dann die dicke Heizkostennachzahlung kommt, dann wärst Du auch nicht glücklich. Es ist halt die weit verbreitete Nachtabsenkung und wenn es tagsüber warm ist, sehe ich hier kein wirkliches Problem, vor allem nicht zur berechtigten Mietminderung, die hier auch erwähnt wurde.

Entschuldigung, ich weiß wies mit Ofenheizung ist...und der Dauerschnupfen hat keine andre Ursache da ich mit der Kleinen schon mehrmals beim HNO war...außerdem zahle ich Warmmiete immerhin 653 Euro...du redest nur Quatsch...danke darauf kann ich verzichten

Die Antworten die hier auf deine Frage gegeben wurden sind ja Hochinteressant. Sogar Links zu entsprechenden HP's sind mit auf geführt die, die klar und eindeutig Auskunft geben(Wenn man nur richtig lesen würde).

Vielleicht solltest Du dir die Mühe machen die Nachttemperatur in deiner Wohnung mit einem Thermometer zu kontrollieren, wenn möglich ein geeichtes, und zu dokumentieren.

Selbstverständlich sind während der Heizperiode gewisse mindest Raumtemperaturen zu garantieren. Aber muss dazu ständig die Heizung in betrieb sein? Bestimmt nicht. Erst ab einer bestimmten Außentemperatur kühlt eine Wohnung so stark aus, dass die Heizung zugeschaltet werden muß damit die gewünschte Mindesttemperatur eingehalten wird.

Die andere Frage dabei ist jedoch, ob Du auch bereit bist die Mehrkosten zu tragen die entstehen wenn nur für Dich die Heizung nachts laufen muss? Vermutlich regst Du dich gleich wieder auf wenn am Ende dann die gesalzene Nachzahlung kommt.

über die Nachzahlung konnte ich mich noch nie beklagen,die Heizkosten sind in den Nebenkosten enthalten und ich hatte immer nur um die 150 Euro nachzuzahlen. Außerdem bin ich nicht allein. Ein andrer Mieter hier macht auch Terror da er nachts um vier aufstehen muß. Na und duschen in nem kalten Bad ist ja nicht recht prickelnd.

Das ist ein krasser Eingriff in deine Privatsphäre. Wenn sich dein Vermieter tatsächlich nicht darum kümmert, rate ich auch zum Druckmittel einer Mietminderung. Echt eine Unverschämtheit!