Nachts Fußball spielen auf Straße/Parkplatz?Gute idee?Kann es ärger geben?

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Hi,

gleich so viele Fragen^^

Verboten? Kann möglich sein, zum einen wenn euch der Parkplatz nicht gehört dürft ihr auch grundsätzlich darauf kein Fußball spielen. Jegliche Ausnahmen sind aus kulanzgründen (wo sich keiner stört kommt auch keine Polizei ;-) )

Außerdem kann man ab 22:00 Uhr (nicht sicher ob die Uhrzeit stimmt) die Polizei bei Ruhestörungen rufen. 

Was euch passieren kann: Naja wegen Aufenthalt auf dem Grundstück bekommt ihr vielleicht ne Ermahnung und falls ihr noch nicht Volljährig seid wird euren Eltern bescheid gesagt.

Und wegen Ruhstörung normalerweise auch nur eine Ermahnung. Irgendwelche weiteren Strafen wären dann die Ausnahme.

Außer ihr werdet öfter erwischt.

Meine Meinung: Lasst es lieber bleiben. Freunde macht ihr euch sicher damit keine und es ist sehr wahrscheinlich das es irgend jemanden gibt der die Polizei verständigt.

und wie kommt man auf so eine blöde idee? schonmal was von nächtlicher ruhestörung gehört?  es gibt leute die arbeiten bzw. zur schule gehen, die mögen es garnicht wenn vor ihrem haus nachts fussball gespielt wird. und ja, ich würde zuerst mit euch schimpfen. wenn das nichts bringt, würde ich die polizei rufen.

Solange nichts kaputt geht liegt erstmal keine Straftat um Raum.. Ein anderes Thema wäre die Lärmbelästigung.. Ausprobieren :)

Ich glaub nicht das die Idee so gut ist ...

Ist das verboten?

Das Rausgehen selber nicht, nur die Geräusche, die ihr vielleicht dabei macht...

Würdet ihr sie rufen?

Kommt darauf an, wie laut ihr seid. Am Wochenende drücken die Leute vielleicht eher mal ein Auge zu als unter der Woche. Übrigens muss man nicht mal die Polizei rufen, wenn man euch kennt. Dann kann man die Anzeige auch selber schreiben mit euren Daten sowie Tatzeit und -ort.

Was Passiert wenn wir erwischt werden? (Anzeige,Ermahnung oder garnichts?)

Beim ersten Mal bekommt ihr meistens nur ein Ermahnung. Wenn aber die Polizei nach kurzer Zeit wieder anrückt, gibt es eine Anzeige wegen unzulässigen Lärms nach § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG):

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Im Falle der Anzeige wird die Stadt oder der Landkreis gegen jeden von euch einen Bußgeldbescheid erlassen mit etwa 30 bis 50 Euro Geldbuße, außerdem 28,50 Euro Verfahrenskosten. Sie kann auch eine Verwarnung in der genannten Höhe anbieten, dann entfallen die Kosten des Verfahrens.

1. Nein, ich würde sie definitiv nicht rufen. UND 2. Ich denke mal ihr würdet ermahnt werden.