Muss Parkplatz abgeben wegen einem neuen Mieter?

7 Antworten

Wenn es ein separater Vertrag ist, dann kann dieser auch separat gekündigt werden.

Und zusätzlich steht im Mietvertrag selber das jedem Mieter ein Parkplatz zusteht 

Bitte mal den genauen Wortlaut hier reinsetzen.

Möglicherweise muss der Vermieter Dir einen anderen Parkplatz zuweisen.

LG

johnnymcmuff

Und zusätzlich steht im Mietvertrag selber das jedem Mieter ein Parkplatz zusteht .

darauf würde ich mich mal berufen.. hat man dir keinen alternativen parkplatz angeboten?

Hab ich die nette Dame von der Verwaltung gefragt sie meinte sie setzt mich ganz nach oben auf die Warteliste leider nix frei sonst ...

@spejt

dann würde ich entweder den parkplatz verlangen, eine mietminderung oder aber die erstattung der gebühren, falls du i-wo anders einen anmietest

Danke ;)

Wenn dein Parkplatz besonders günstig für den Behinderten liegt, wäre das natürlich naheliegend. Aber der Vermieter müsste dir dann einen Ersatzplatz zuweisen oder etwas mit der Miete runter gehen, da der Parkplatz ja teil des Mietverhältnisses ist. Eventuell mal beim Mieterschutz nachfragen.

Wenn du für deinen Parkplatz einen Mietvertrag hast und auch monatlich Miete zahlst, brauchst du den Platz auf gar keinen Fall abzugeben. Dein Mietvertrag ist aus so einem Grund nicht kündbar. Es ist  nicht dein Problem, wo der neue Mieter einen Platz findet. Und ich würde das auch nicht zum Problem werden lassen.

gez. Egoist !

@Lumpazi77

Bei Mietverträgen sollte man Egoist sein.

Dein Mietvertrag ist aus so einem Grund nicht kündbar.

Warum nicht? Mietverträge über Grundstücke und Gewerberäume unterliegen keinem Kündigungsschutz.

Hier kann eine Kündigung folglich grundlos erfolgen (Siehe § 580 a BGB)

@ChristianLE

Da der Parkplatz Teil des Mietvertrages ist gilt: BGB § 573b

@Furino

Warum § 573 b BGB? Der Vermieter will doch keinen neuen Wohnraum schaffen (unabhängig davon, dass ein Parkplatz kein Wohnraum ist.

Der Fragesteller schrieb, dass er einen separaten Mietvertrag für den Stellplatz unterschrieben hat. Folglich gilt der § 580 a BGB.

 können die mir den einfach kündigen ?

Ja, das funktioniert. Hier sind aber auch Kündigungsfristen einzuhalten. In dem Fall gilt vermutlich auch die 3 monatige Kündigungsfrist, wie bei Wohnraum.

Alles nachzulesen im § 580 a BGB.

Und zusätzlich steht im Mietvertrag selber das jedem Mieter ein Parkplatz zusteht

Dann muss Dir der Vermieter auch einen neuen Parkplatz zuweisen. Damit würde ich die Hausverwaltung, bzw. den Vermieter mal konfrontieren.