Nachträgliche Strafe wegen Falschparken auf Privatplatz?

7 Antworten

Du als Privatperson kannst kein Strafmandat erteilen. Höchstens könntest Du Schadenerstz fordern. Aber dazu muss ja ein Schaden eingetreten ssein, den Du ersetzt haben willst.

Auch beim Abschleppen lassen müsstest Du zunächst die Kosten vorstrecken und kannst sie dann vom Verursacher zurückfordern. Evtl. bekämest Du sie sogar zurück, allerdings sind dazu bestimmte Voraussetzungen nötig. Also Vorsicht.

rhavin  30.07.2016, 10:58

Der Schaden ist ja eingetreten: die Parkgebühr wurde nicht bezahlt (unter der Voraussetzung, es gab einen Hinweis, siehe meine Antwort).

holgerholger  31.07.2016, 18:07
@rhavin

Und welche Parkgebühr wurde nicht bezahlt? In der Frage steht nicht, daß es sich um einen kostenpflichtigen PArkplstz handelt.

Das, was Du evtl. hast, ist ein zivilrechtlicher Anspruch, *falls* klar ersichtlich war, dass Parken dort entweder verboten oder kostenpflichtig ist. Falls nichts darauf hinweist, dass man dort nicht parken darf, hast Du auch keinen Anspruch. Falls es einen Hinweis gab, kannst Du selber eine Strafe festlegen und dem Halter des Fahrzeuges eine Rechnung schicken. Zahlt er diese nicht, kannst Du ihn wg. 265a StGB (Leistungserschleichung) anzeigen, dann wird ein Gericht entscheiden, ob eine strafbare Handlung vorlag. Den Anspruch selbst kannst Du dann per Mahn- oder Amtsgericht (geht recht simpel online) durchsetzen; je angemessener er ist, desto größer sind die Chancen, hier zu gewinnen, also orientier Dich am Besten am in Deiner Region üblichen Bußgeld für Falschparker.


kann man dann nachträglich noch eine Strafe erteilen

...und welche Strafe stellst Du dir vor ?

Straßenverkehrsrechtlich kannst Du nicht gegen Fahrer vorgehen wenn er nicht gegen die Regeln der StVO verstoßen hat, da dann der Fahrer keine verfolgbare OWi begangen hat.

wollte eigentlich mein Vermieter fragen um noch einmal auf nummer sicher zu gehen, dass der Park Platz auch wirklich zu uns gehört, damit ich auch hätte den Abschleppdienst rufen dürfen

Du weißt schon das Du in einem solchen Fall erstmal die Kosten des Abschleppdienstes trägst und diese auf dem Zivilweg versuchen kannst bei dem Fahrer einzuklagen ?

Falschparken nach StVO trifft hier nicht zu, weil Privatgrund. Ist höchstens Besitzstörung möglich. Aber das müßte dein Vermieter auf den Weg bringen, wenn der Platz zum Mietshaus gehört.

Solche leute Liebe ich. Es ist nicht dein Parkplatz! Es geht dich nix an.
Wie die alten Rentner ey.

Lass die leute in ruhe.