Privatparkplatz. Ab wann darf man abschleppen lassen? Wie kommt man an sein Geld?
Also folgendes:
Man hat einen Privatparkplatz und kommt abends nach hause und da steht schon einer und der nächste freie Parkplatz ist vermutlich so 3km weit weg.
Wenn man jetzt den Abschleppdienst riefe, müsste man ja in Vorkasse treten und sich das Geld von dem Falschparker später zurückholen, oder?
Wie genau kommt man dann an sein Geld, wenn dieser zwar solvent wäre, aber nicht zahlen möchte?
Muss man, um abschleppen zu lassen, da ein "Parken verboten"- oder gar ein "Hier wird abgeschleppt"-Schild aufgestellt haben? Reicht auch einfach ein Nummernschild, welches an der Kopfseite des Parkplatzes an der Wand befestigt ist, um den Parkplatz als privat zu kennzeichnen? Stellt das ein Problem dar, wenn dieses Kennzeichen dem eigenen nicht entspricht?
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus.
Dankeschön.
9 Antworten
Der Parkplatz muss deutlich und erkennbar als Privatparkplatz gekennzeichnet sein.
Ist dies der Fall so wäre eine Benutzung durch Unbefugte eine sog. verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), die dich an der freien Nutzung deines Eigentums hindert.
Dementsprechend darfst du auch sofort abschleppen lassen, musst aber die Kosten tragen. Diese kannst du selbstverständlich vom unrechtmäßigen Nutzer erstattet verlangen und auch die Herausgabe des Fahrzeugs von der Zahlung abhängig machen.
Es empfiehlt sich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit entsprechender Vertragsstrafe zu verlangen.
Wie genau kommt man dann an sein Geld, wenn dieser zwar solvent wäre, aber nicht zahlen möchte?
Gerichtliches Mahnverfahren oder auf Zahlung klagen. Du kannst so lange i.d.R. auch den Wagen einbehalten.
aha, danke. das mit dem "wagen einbehalten lassen" ist ja interessant.
Du kannst so lange i.d.R. auch den Wagen einbehalten.
nee Irrglaube - damit verstößt du u.a. gegen das Grundgesetz, galub Artikel 2.
Wenn man jetzt den Abschleppdienst riefe
dann zahlst du die gesamten Abschleppkosten selbst.
der nächste freie Parkplatz ist vermutlich so 3km weit weg.
ja genau, also nicht allzuweit weg von dir Zuhause, also kannst du auch günstiger mit dem Taxi fahren als das abschleppen kostet.
Hier muss nämlich abgewogen werden was günstiger ist.
Die Taxikosten kannst du dann vom Falschparker einfordern, sofern dein Parkplatz überhaupt als dein eigener Parkplatz privat gekennzeichnet wurde.
Aber am besten fragst du hier einmal deinen Anwalt. Nur mal so als Tipp.
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wuerd ich sofort abschleppen lassen, zahlen muss der fahrzeughalter beim abholen seines autos
neh, glaub ich nicht.
Sofort Abschleppen? Typisch Deutsch
Wenn du so etwas noch nicht erlebt hast, solltest du gar nicht erst mit schreiben....ich glaube DU wärst der/die Erste, die ausflippen würde.
zahlen muss der fahrzeughalter beim abholen
na dann lass dich mal überraschen.
wuerd ich sofort abschleppen lassen
ja, dann zahlst du auch alles selbst.
Der Besitzer darf ein abgestelltes Auto nur dann abschleppen lassen, wenn es andere gefährdet oder behindert. Auch eine Tafel, auf der das angedroht wird, nützt da nix.
Siehe: http://www.zpo.at/2016/02/auto-abgeschleppt-was-tun/
Rein Theoretisch möglich...allerdings wird die Polizei diese Art der Nötigung sicher sehr gern verfolgen...das ist dem Privatmenschen nämlich verboten...
In Großstädten ist das einfacher...da gibt es Privatunternehmer, die so etwas Hauptberuflich machen, einen abgesperrten, bewachten Parkplatz haben und das Gefährt erst wieder rausgeben, wenn der Obolus bezahlt wurde....