Schrottauto auf Parkplatz anstatt Schrottplatz? Recht?
Wenn ich mein Auto auf einen Privatparkplatz abstelle, dann wird dieses ja abgeschleppt, und man kann es sich gegen Zahlung der Abschleppungskosten wieder zurückholen.
Kann ich dann einfach ein Schrottauto, wenn ich keine 100 Euro für den Schrottplatz zahlen will, einfach auf einen Privatparkplatz abstellen und die Nummernschilder runtermachen, fertig? Weil die Schleppen's dann ab, und dann bin ich los.
Wie sieht das Recht hierzu aus?
8 Antworten
Du trägst die Kosten, wenn man dich ermitteln kann. Und wenn du versuchst, das zu umgehen, indem du eben das Nummernschild entfernst, kommt sicher noch ein Strafverfahren auf dich zu.
Achso, ok.
Die Entsorgungs- und Umweltregeln ....
Illegale Entsorung eine Autos kostet in Baden-Württ. 300 - 1250 Euro Bussgeld
ist je nach Bundesland unterschiedlich aber ähnlich...
Über die FIN bist du leicht als letzter Halter ermittelbar...
dann kommt also
- Bussgeld Müllentsorgung 300 - 1250
- Abschleppkosten 150 - 250
- Einstellkosten beim Abschlepper wenn du das Auto nicht abholst 15 - 30 pro Tag
ob sich das wohl lohnen wird???
Das funktioniert nicht. Man findet trotzdem heraus, dass dir das Auto gehört.
Biete das Auto lieber Händlern an. Es gibt etliche, die Autos zum Ausschlachten von Ersatzteilen oder zum Export ins Ausland suchen. So bekommst du sogar noch Geld dafür, und wenns nur ein ein paar hundert Euro sind.
Wenn der Privatparkplatz dein Eigentum ist kannst du alles draufstellen was du willst, Keine Polizei kann was dagegen machen. Nur wenn es für die Verkehrssicherheit gefährlich wird können Sie dir Auflagen erteilen das Objekt zu entfernen. Ist der Privatparkplatz NICHT dein eigentum dann trifft das was du Geschrieben hast auf dich zu .
Wenn du deine Schrottkarre auf einen Privatparkplatz eines anderen stellst ist das Landfriedensbruch. Die Entsorgung vom Schrott und eine Anzeige wird dir als Brief per Post geschickt. Anhand der Fahrzeuggestellnummer wird man dich als letzten Fahrzeughalter identifizieren. Das kostet dich mehr als 100€
Na ja, Landfriedensbruch ist das sicher nicht.... https://dejure.org/gesetze/StGB/125.html
oder ob ich denen meinen Schrott einfach schenken kann.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 516 Begriff der Schenkung
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.
sicher kannst du das aber um die kosten kommst nicht rum.die können locker anhand der fahrgestellnr.festellen wer der letzte besitzer war.bei uns kosten autos nix wenn du sie selbst beim schrotti ablieferst,nur wenn er sie holen muss
Hast wohl denn Sinn der Frage nicht verstanden. Der Sinn meiner Frage nochmal kurz:
Auto Schrott -> Schrottplatz -> Auto weg. Kosten = 100€.
Auto Schrott -> Privatparkplatz (eines anderen) -> Auto weg. Kosten = 0€ (wenn man's nicht holt).
Die Frage ist also, ob ich mein Auto gegen Geld zurückholen muss, oder ob ich denen meinen Schrott einfach schenken kann.