Nachträgliche Mietminderung durch Trocknungsgerät möglich?

3 Antworten

Normalerweise wurde beim Wasserschaden die Wohngebäudeversicherung eingeschaltet. Dieses ist zur Erstattung aller Schäden zuständig, die dem Vermieter dadurch entstanden sind. Dazu gehören auch Mietausfälle.

Wurde denn der Strom, den das Trocknungsgerät gebraucht hat, ersetzt?

Eine nachträgliche Mietminderung ist normalerweise nicht möglich, aber Du kannst natürlich versuchen für jeden Tag, indem Du die Küche nicht benutzen konntest, eine Minderung zu verlangen und zusätzlich für jeden Tag, an dem das Trocknungsgerät laufen musste.

Wieviel? Frag doch mal bei der Versicherung nach und lass Dir dazu vom Vermieter die Kontaktdaten der Schadensbearbeitung geben. Wenn das Ergebnis unbefriedigend ist, kannst Du immer noch eine Rückerstattung der Miete direkt vom Vermieter verlangen. Wegen der Prozentsätze kann ich Dir allerdings keine Auskunft geben. Da aber eine Wohnung praktisch unbenutzbar ist, so lange ein Trocknungsgerät läuft, dürften das 100 % sein. Wenn "nur" die Küche nicht benutzbar ist, schätze ich mal 30 %, aber das wäre mit Fachleuten zu klären.

Vike25 
Fragesteller
 11.04.2021, 15:03

Stromkosten wurden ersetzt.

Das Trockengerät lief 29 Tage a 24 Stunden in meiner Küche.

Die Küche war 6 Tage nicht nutzbar und sämtliche Schränke und Geräte standen in meinem Wohnzimmer herum.

Eine Versicherung kann ich schlecht befragen da es sich um die Vonovia handelt.

Müsste ich dazu einfach eine Mietminderung schreiben oder davor eine Mängelanzeige?

Verstehe nicht genau welchen Ablauf ich befolgen muss.

Warum, warst Du denn während der Trocknung in der Wohnung, gar nicht draußen oder auf Arbeit.

Wie willst Du Deinen Schaden ermitteln?

Deine Hausratversicherung sorgt für eine Ersatzwohnung, den Umzug und die Umrüstung/Einlagerung und gut ist.

Die Stromkosten für den Trockner bezahlt die VGV des Vermieters, die Beiträge dafür der liebe Mieter.

Einfach mnal Deinen Berater einbinden.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
albatros  07.04.2021, 10:52
Warum, warst Du denn während der Trocknung in der Wohnung, gar nicht draußen oder auf Arbeit.

Das spielt überhaupt keine Rolle. Selbst wenn der FS während der Zeit des Trocknereinsatzes und der baulichen Mängel in Urlaub war, steht ihm das volle Recht auf Mietminderung zu. So die Rechtslage.

schleudermaxe  07.04.2021, 14:17
@albatros

Nö, es wird doch gar keine Miete fällig, die VGV übernimmt doch.

Wozu bei keiner Miete noch zusätzlich mindern, von bezahlten Null EUR 30 % abziehen ergibt eine tolle Summe, ich weiß.

albatros  08.04.2021, 01:28
@schleudermaxe

Dein Kommentar suggeriert, dass nur für die Zeit gemindert werden darf, in der der Mieter zu Hause ist und nicht während seiner Abwesenheit. Und das stimmt so nicht. Entscheidend ist der Fakt, dass die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung gemindert ist.

Die Tage der Beeinträchtigung erfassen und mit dem 30/tel der Bruttomiete multiplizieren. Mietminderung 100%. Dazu die Stromkosten der Trockner in Rechnung stellen. Das teilst du so dem Vermieter per Einwurfeinschreiben mit.

Vike25 
Fragesteller
 07.04.2021, 02:14

Sind rechtlichen Voraussetzungen gegeben?

Vorherige Mängelanzeige usw?

Für ein Musterbeispiel für eine Mietminderungsforderung wäre ich sehr dankbar.

Vike25 
Fragesteller
 07.04.2021, 03:01

Was ist der 30/tel der Bruttomiete?

bwhoch2  07.04.2021, 08:40
@Vike25

Ooh jeh! Das kommt raus beim dauernden "Homeschooling" in Vor-Corona-Zeiten...

albatros  07.04.2021, 10:46
@Vike25

Bruttomiete geteilt durch 30... (= Tagesmiete)

Vike25 
Fragesteller
 11.04.2021, 15:19
@albatros

Das Trockengerät lief 29 Tage.

554,96 / 30 = 18,49

29 * 18,49 = 536,46 €

???

Kann ich einfach ein Musterformular aus dem Internet nehmen und das verwenden?

Muss ich zuvor den Vermieter über die Mängel informieren?

Mit einer Mängelanzeige?

Es handelt sich um Vonovia.