Mietminderung bei Wasserschaden der 4 Monate anhält
Hallo zusammen,
bräuchte mal eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Wir haben seit dem wir in die Wohnung eingezogen sind ( 15. Juni 2014 ) einen Wasserschaden in der Küche. Der Schaden wurde angeblich in der darüber liegenden Wohnung repariert, sodass eine Trocknungsfirma beauftrag wurde. Die Trocknungen liefen dann 3 Wochen an, bis man festgestellt hat, das es weiterhin tropft und der Schaden doch noch nicht repariert wurde. Die Trocknungsgeräte wurden ausgestellt aber noch nicht von der Firma wieder abgeholt, sodass diese mit Schläuchen etc.. in der Wohnung verteilt waren. Anfang Oktober wurden diese dann abgeholt, da der Schaden immer noch nicht repariert worden wurde, sprich es tropfte weiter.. Nach einem langen hin und her und etlichen Eskalationsfällen und weiteren Schimmelflecken wurde der Schaden nun von unserer eigenen Hausverwaltung Anfang Dezember repariert. Am Montag kommt erneut eine Trocknungsfirma, die ihre Geräte wieder aufbauen soll. Ich vermute, das die Trocknung erneut 2-3 Wochen andauert.. Anfang Januar werden dann die Maler beauftragt.
Unsere Hausverwaltung hat uns empfohlen, eine Mietminderung einzureichen. Und uns versichert, das wir in diesem Fall bis zu 30 % ab August verlangen können. Desweiteren meint sie, dass durch ein neues Gesetz die Mietminderung von der Warmmiete genommen wird und nicht wie gehabt von der Kaltmiete, ist dies korrekt ?
Sind 30 % ok ? Hab in diesem Gebiet einfach keine Erfahrung.
Eckdaten:
Wohnungsfläche: 78 qm Warmmiete: 795 Euro
7 Antworten
Dass die Bruttomiete und nicht die Nettomiete Basis für Mietminderungen ist, ist so neu nicht. Der BGB hat dazu schon vor Jahren entsprechend geurteilt.
Nun zu dem Wasserschaden. Schadensabhängig (je nach Ausmaß und Wirkungsumfang) darf selbstverständlich in diesem Fall die Miete gemindert werden. Während des Laufens der Trockner (mit erheblicher Lärmbelästigung) sogar 100%, ansonsten muss vor Ort geschaut werden, inwieweit die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt ist. Da sind die 30% vermutlich angemessen.
Rechne hier mal die Minderung aus: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/rechner/mrechner.htm
Ich finde 30% auf die Warmmiete ist schon viel und die Hausverwaltung hat Recht, es wird auf die Warmmiete gerechnet. Das bedeutet, ihr kommt da besser bei weg als wenn auf die Kaltmiete gerechnet werden würde.
aufjedfall Mietminderung einreichen
Was heißt einreichen. Ist die Wohnung mangelhaft, ist automatisch die Miete gemindert. Die Minderung muss nur getätigt werden. Sie muss weder beantragt noch bewilligt werden.
Was ist jetzt mit der Wohnung darüber ? sieht mir aus nach einem Rohrbruch/Loch im Wasserrohr in der Wand. Das sollte auf jedenfall repariert werden. Das sind alles schleichende Schaden und mit der Gebäude bzw. Haftpflicht des Mieters oben drüber geklärt werden.
Auf jedenfalls die Miete kürzen und per Brief ankündigen . Weil die Küche und die Wohnung nicht genutzt werden kann . Was ist mit dem Stromkosten der Trockenanlage ? Hoffentlich mal den Zählerstand notiert.
Trocknungsgeräte haben eingebaute Zähler. Diese werden bei Auf- und Abbau abgelesen und protokolliert!
Die Hausverwaltung hat recht und zuständig für den Ausgleich der Mietminderung ist die Wohngebäudeversicherung. Letztlich prüft sie Deinen Anspruch und entscheidet, ob sie bereit ist, soviel anzuerkennen. Lieber mehr verlangen und dann mit gewissem (kleinen) Abzug zufrieden geben.