Wasserschaden - Muss Vermieter auch Verdienstausfall, höhere Heinzkosten, etc. tragen

3 Antworten

Ein Wasserschaden wird für deinen Vermieter ein Versicherungsfall sein. Die Gebäudeversicherung ersetzt alles, was fest mit dem Baukörper verbunden ist, sprich z.B. Tapeten und gegebenenfalls auch Teppichboden. Schäden an denen Möbeln laufen aber über deine Hausratversicherung. Mietminderung kannst du für die Zeit bis zur endgültigen Wiederherstellung geltend machen. Allerdings wage ich anzuzweifeln, dass man bereit ist, für Verdienstausfall aufzukommen, dafür hast du ja auch 'ne Mietminderung! Und Heizkosten? Sorry, Stoßlüftung und 20 Grad Raumtemperatur sind ja wohl eher normal und keine besondere Forderung nach Wasserschaden. Oder wolltest du eine Schimmelzucht eröffnen? ;o)

Wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, soll der Geschädigte so gestellt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre.

Das bedingt aber ein Verschulden des Zahlungspflichtigen. Resultiert der Wasserschaden aus einem Rohrbruch, kann sich das auch um eine "unabwendbares Ereignis" handeln. Dann haftet der Hausbesitzer aus seiner Verkehrssicherungspflicht auch ohne Verschulden.

Die Schäden am Inventar des Mieters sind sowieso über dessen Hausratversicherung abgedeckt. Diese leistet auch bessere Entschädigung, da Neuwertversicherung gilt.

Verdienstausfall und Aufräumungs- und Reinigungskosten ergeben sich aus der Haftung nach dem § 823 BGB als Nebenkosten des Schadensereignis.

Nein, kannst Du nicht. Ausreichendes Heizen und Lüften gehören ohnehin zu den Obhutspflichten des Mieters, und der Vermieter hat hier keine erhöhten Anforderungen gestellt. Genauso gehört die Duldung von dementsprechenden Maßnahmen ohnehin zu den Pflichten des Mieters, die Zeit dafür muss der Mieter selbst aufbringen. All das ist nichts Außergewöhnliches, das Schadenersatzforderungen rechtfertigen würde...