Nachmietersuche abgemacht, jedoch sagt der Vermieter plötzlich ab.

6 Antworten

Ich bin empört und weiß nicht mehr weiter. 2 Mieter 2 Monate lang kann ich nicht zahlen, Mietvertrag ist unterschrieben.

So ist das nun mal mit der Kündigungsfrist, für allee die umziehen wollen, man muss sich daran halten.

Wird denn die mündliche Abmachung am Telefon im Gericht was taugen oder haben wir keine Chance?

Ganz klar, NEIN.

Sie haben nichts schriftlich und somit keinen Beweis.Bei Aussage gegen Aussage verlieren Sie.

Wenn ich die 2 letzten Monate nicht zahle, wird er die Kaution behalten (Kaution beträgt 2 Warmmieten)

Wird er dann wohl machen.

jedoch habe ich sie für die Kaution in der neuen Wohnung eingeplant

Sollte man nicht machen, da der Vermieter berechtigt ist, die Kaution bis zu 6 Monaten einzubehalten und einen Teil darüber hinaus bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung..

Bezüglich der Kündigung müssen Sie nachweisen, dass die Kündigung fristgerecht beim Vermieter eingegangen ist. Außerdem bedarf sie der Schriftform. E-Mail und Fax sind keine zulässigen Kündigungsmittel, dass diese nicht der Schriftform entsprechen. Eine Kündigung per einfachem Brief ist auch nicht zu empfehlen, da man hier, wie in Ihrem Fall, nicht den Zugang nachweisen kann. Es bleibt nur das Einschreiben, nicht jedoch das Einwurf Einschreiben.

Der Vermieter muss in keinem Fall einen Nachmieter akzeptieren. Wenn er das tut, ist das eine reine Kulanzentscheidung. Diese Kulanzentscheidung kann er zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung zurücknehmen.

Der Vermieter kann sich nach Ende des Mietverhältnisses aus der Kaution bedienen, wenn er noch Forderungen an Sie hat. Das muss er aber nicht. Er könnte auch, rein theoretisch, während der Mietzeit Sie auf die Zahlung der 2 Mieten verklagen, mit entsprechenden Kosten.

Sie haben einfach zu spät gekündigt und falsch. Nun müssen Sie leider die Konsequenzen tragen.

Gratulation zum 4. Kind, das aber doch nicht so ganz plötzlich gekommen ist. 9 Monate waren doch normalerweise zwischen Zeugung und Geburt. Erst nach der Geburt habt ihr festgestellt, dass die Wohnung zu klein ist? Und jetzt jammert ihr rum, weil ihr die Kündigungsfrist versäumt habt? Oder hat es einfach nur so lange gedauert, bis ihr endlich Zusage für eine größere Wohnung hattet? Dann hattet ihr ein sehr großes Problem, das nun aber doch schon etwas kleiner ist. Warum aber soll Euer Vermieter zur Lösung Eurer restlichen Probleme beitragen? Noch dazu, indem er sich vielleicht selbst noch viel größere einhandelt, wenn er zu schnell zustimmt. Als ihr die jetzige Wohnung gemietet habt, wurde doch ein Vertrag unterschrieben. Und darin, sowie im BGB ist doch alles ganz ausführlich geregelt. Warum sollte der VM davon abweichen?

es gilt die kündigungsfrist, wenn der vermieter keinen nachmieter der sich meldet nehmen möchtet.

hätte er gesagt, das ihr 5 nachmieter präsentierne sollt und er dann keinen nimmt, währt ihr aus dem schneider.

so müsst ihr die miete bis zum vertragsende zahlen.wenn es finanzziell eng wird, ist es eurer pech.

bwhoch2  10.09.2012, 22:57

Irrtum: 1. kann man auch dann den Vermieter nicht zwingen, jeden "Hergelaufenen" zu nehmen und 2. wird sich kein Vermieter darauf einlassen, selbst wenn er noch so gutwillig ist.

Der Vermieter hat Recht. Er hat einem Nachmieter zugesagt aber keiner vorzeitigen Vertragsauflösung. Und seid ihr in einer anderen Dimension ,denn wir haben zur Zeit den 9.9.?Der 30.09 kommt erst noch.

dipsi5 
Fragesteller
 09.09.2012, 18:11

Warum 30.09.? Wir mussten das zweite mal zum 01.01.13. kündigen, den Nachmieter haben wir ab 01.11.12 gefunden und ziehen schon Mitte Oktober aus. Und warum eine andere Dimension, wenn im Vorfeld abgemacht wurde, dass die Nachmietersuche zum 1.11. möglich ist.

eiermaier  09.09.2012, 18:14
@dipsi5

Ihr habt aber keine Beweise für die Abmachung.Ein A... von einem Vermieter.

larry2010  09.09.2012, 18:27
@dipsi5

den nachmieter muss der vermieter aber nicht akzeptieren. da hat er frei wahl

eiermaier  09.09.2012, 18:29
@larry2010

Müssen die denn einen stellen?!

larry2010  09.09.2012, 18:35
@eiermaier

nein, das ist entgegenkommen des vermieters, das er die möglichkeit einräumt. wenn es nicht zu einem vertrag mit einem nachmieter kommt, der ab dem zeitpunkt beginnt, wo die mieter ausziehen, ist das pech

dipsi5 
Fragesteller
 09.09.2012, 18:41
@eiermaier

Nein. Wir haben auch korrekt gekündigt. Das Kündigungschreiben musste spätestens am 3. Oktober ankommen (dann hätten wir nur einen Monat 2 Mieten zu zahlen), dies ist auch wahrscheinlich passiert. Hier wird geschummelt, da bin ich fest überzeugt davon. Ich habe jetzt Rechtschutzversicherung eingeschaltet und werde Morgen vom Anwalt angerufen. Bin gespannt. Denn es gibt Ausnahmen: "Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen: Das Recht, Nachmieter zu benennen, ist ausdrücklich vereinbart oder der Mieter hat ein dringendes, berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Vertragsbeendigung. Allerdings können bei Mietverträgen mit dreimonatiger Kündigungsfrist auch diese Ausnahmen wirkungslos bleiben, denn der Vermieter kann sich bis zu drei Monaten Zeit lassen, der Nachmieterstellung bei dringendem, berechtigtem Interesse zuzustimmen (OLG Oldenburg RE WM 82, 124). Wichtig ist diese Ausnahmeregelung demnach nur für Mietverhältnisse, die nach altem Mietrecht eine längere Kündigungsfrist als drei Monate haben. Zu den dringenden, berechtigten Interessen zählen z.B. arbeitgeberveranlasste berufliche Veränderungen in eine andere Stadt oder wenn die Wohnung wegen Familienzuwachses zu klein wird oder wenn schwere Erkrankungen Teppensteigen die Gesundheit gefährden würde, aber kein Fahrstuhl vorhanden ist."

dipsi5 
Fragesteller
 09.09.2012, 18:43
@larry2010

Das stimmt nicht. Es gibt eine Verpflichtung des Vermieters den Nachmieter zu akzeptieren im Falle der Solvenz und Zumutbarkeit des Nachmieters(LG Bremen 2 S 105/00, ZMR 2001, 545).

anitari  09.09.2012, 18:51
@dipsi5

Wir haben auch korrekt gekündigt. Das Kündigungschreiben musste spätestens am 3. Oktober ankommen

Irrst Du Dich im Jahr? Der 30.9., eben so der 3.10. kommen doch erst noch.

Und wenn die Kündigung am 3. Werktag im Oktober beim Vermieter ist, kann man zum 31.12. kündigen.

Es gibt keine Pflicht des Vermieters Nachmieter zu akzeptieren. Außer er war so dumm dies vertraglich zuzusichern.

eiermaier  10.09.2012, 05:33
@dipsi5

Wenn man kündigen kann , muss man keinen Nachmieter stellen.Das wäre ein Widerspruch an sich.Es sei denn ,dass das die Bedingung für eine Kündigung ist.

bwhoch2  10.09.2012, 23:05
@dipsi5

Auch nur dann, wenn ein besonderer Grund seitens des Mieters vorliegt, der das Interesse des Vermieters an der Fortführung des Mietverhältnisses übersteigt. Und selbst dann ist der Einzelfall zu beurteilen und auch dann ist immer noch nicht klar, wie denn die Zumutbarkeit wirklich geprüft und bewiesen werden soll usw. usw.

Wer so etwas ausstreiten will, braucht länger als die normalen 3 Monate Kündigungsfrist und was bringt das dann?