Vermieter lehnt Nachmieter ab, muss ich weiter Mieter zahlen

20 Antworten

Mein Vermieter hat einen infragekommenden Nachmieter für meine Wohnung ohne relevante Gründe abgelehnt (Sein Grund war: Der Nachmieter ist in seinen Arbeitsverhältnis noch in der Probezeit).
Der Vermieter kann alle von dir vorgeschlagenen Interessenten ablehnen und er muss es nicht mal begründen.

Ja Du musst leider weiter Miete zahlen.

Meine Frage ist jetzt: Ich habe gelesen, dass ich ab den Tag keine Miete mehr zahlen muss, wo der infragekommende Nachmieter hätte einziehen können.

Dann nenne mal die Quelle.

I> st dies richtig oder erliege ich einen Irrtum.

Irrtum.

ps: Darf er ggf. die Kaution bezahlen wenn ich mich weigere weiter Miete zu zahlen oder darf er das nur unter bestimmten Aspekten (Randinformationen:

Er darf noch viel mehr Ärger machen:

Mahnbescheid u.v.m.

MfG

Johnny

Du unterliegst einem Irrtum!

Wenn man einen unbefristeten Mietvertrag kündigt sieht der Gesetzgeber eigentlich keinen Grund, daß der Vermieter einen von Dir vorgeschlagenen Nachmieter, selbst wenn darunter Angela Merkel, Günther Jauch oder Bill Gates wären, akzeptieren muß.

Anders sehe es aus, wenn der Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält, sei es bei einem befristeten Zeitmietvertrag oder einem Mietvertrag mit einem gegenseitigen Kündigungsverzicht bis max. 4 Jahre. Aber auch in einem solchen Fall wäre ein Arbeitsplatzwechsel am selben Ort und Deine Familienplanung kein berechtigter Grund einen Nachmieter zu stellen.

Zitat:

"Im Normalfall ist das Vorliegen einer gewissen Härte dann abzulehnen, wenn ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen wurde. Dem Mieter ist dann im Regelfall zuzumuten zu kündigen und den Ablauf der kurzen Restmietzeit abzuwarten. Ausnahme: Bei Mietverhältnissen, bei denen die Kündigungsfrist oder der Ausschluss der ordentlichen Kündigung noch mehr als sechs Monate beträgt."

Quelle:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nachmieter.html

Ja, solche Luegenmaerchen kursieren immer noch in den Koepfen der Leute rum. Dummerweise ist es rechtlich so, dass man 3 Monate Kuendigungszeit hat und diese 3 Monate auch zu zahlen sind, denn man hat ja einen Vertrag.

Der Vermieter darf natuerlich einen Nachmieter akzeptieren und dann auch die Restmiete verzichten, er MUSS es aber NICHT. Du kannst auch 100 Nachmieter bringen und er keinen davon wollen, auch ohne Grund, Vertrag bleibt Vertrag und du musst zahlen. Ein vorzeitiges Ausscheiden geht nur mit Einverstaendnis des Vertragspartners.

Zahlst du nicht weiter die Miete, wird er die Kaution zu Recht einbehalten und dich ggf. auf den Rest verklagen und damit auch durchkommen. So sieht es aus.

Frag den Vermieter, ob du weitere Nachmieter finden kannst und was er fuer Wuensche hat. Vielleicht klappt es ja doch noch.

Als meine Oma verstorben ist, die bei einer gemeinnuetzigen Wohnungbaugesellschaft mit Tausenden von Wohnungen jahrzehntelang gewohnt hatte, gab es gar keine Diskussion. Der Erbe hatte zu kuendigen und die 3 Monate Kuendigungsfrist waren einzuhalten und die Miete zu zahlen, obwohl die Wohnung leer stand. Die Gesellschaft akzeptiert grundsaetzlich keine Nachmieter, sie sucht die Leute ausschliesslich alleine selbst und erst nach Kuendigungszeit (und haette sicher auch zig Nachmieter aus ihrer Warteliste ziehen koennen, die gerne frueher eingezogen waeren), die Miete ist zu zahlen in voller Hoehe und fertig.

Dein Vermieter hat sich immerhin den Nachmieter mal angesehen, aber er allein darf entscheiden, wen er als Vertragspartner haben will und ab wann.

Ich habe gelesen, dass ich ab den Tag keine Miete mehr zahlen muss, wo der infragekommende Nachmieter hätte einziehen können.

Diese Mythos scheint unausrottbar. Im deutschem Mietrecht gilt tatsächlich eine Mietzahlungspflicht bis zur Beendigung deines Mietvertrages :-O

Und ob und wem dein VM einen Mietvertrag anbietet oder dich vorzeitig aus deinem Vertrag entlässt, entscheidet er, ohne dir darüber Rechenschaft schuldig zu sein, solange nicht ausrücklich einen Nachmieterregkung vertraglich vereinbart ist :-O.

G imager761

Dein Vermieter muß keinen Nachmieter einziehen lassen wenn er es nicht möchte/will..ergo..obliegt die Pflicht der Mietzahlung bei dir bis zum Kündigungsende.

Lies dir doch mal den Link durch..vllt. gibt es ja doch eine Möglichkeit aus der Mietzahlung herauszukommen!?!?

http://www.immonet.de/service/nachmietersuche.html

@amdros

Rechtsirriger Blödsinn: Ich vermag der Fragestelung weder eine erforderliche Nachmieterklausel zu entnehmen noch eine unzulässige Begründung der Ablehnung, da mangelnden Bonität hinreichend ist :-O

G imager761

@imager761

Du hast den Link gelesen?? Zum anderen möchte ich dich zum wiederholten Mal bitten..in deinen Kommentaren doch etwas höflicher und besonnener mit deinen Ausdrücken umzugehen...du bist nicht der Nabel der Welt!!

@amdros
...du bist nicht der Nabel der Welt!!

Wenn du mein Grinsen jetzt sehen könntest^^ - nur soviel dazu: ein Breitmaulfrosch würde vor Neid erblassen. :P Duck und weg^^

@amdros

Und was steht da u. a.:?

In bestimmten Fällen ist ein Mieter berechtigt, ein zeitlich befristetes Mietverhältnis vorzeitig zu beenden und einen Nachmieter zu stellen.

...

Der Mieter ist nicht berechtigt einen Nachmieter zu stellen, wenn er wegen einer verkehrsgünstigeren oder billigeren Wohnung umziehen will.


Außerdem hätte der VM bis zu 3 Monate Zeit sich zu entscheiden ob und welchen der vorgeschlagenen Kandidaten er akzeptiert. Bis dahin sind die 3 Monate K-Frist des Mieters um.