Nachhilfelehrer ein Betrüger- was tun Nachhilfe Schule Lehrer Betrug?

6 Antworten

echt erstaunlich was manche leute für ein rechtsauffassung haben.

1. lehrer ist kein geschützter begriff, angehender lehrer schon gar nicht (zumal einen das studium der mathematik auch auf lehramt noch lange nicht zu einem guten mathelehrer im einzelunterricht macht).

2. ist der preis, falls die 20 euro pro 90 min sein sollen, für qualifizierte nh lächerlich, die startet bei 45 min/20 euro für einen einzelunterricht zu hause (fahrzeit, ordentliche vor und nachbereitung, ggf verwaltung und werbung bei instituten). bei diesem preis sollte man sich dann aber auch qualifikationen (oder zumindest einen studentenausweis/abizeugnis) nachweisen lassen oder besser: ein institut wählen, dass sowas überprüft.

3. gibt es keinen vertrag, da es sich offensichtlich um schwarzarbeit handelt, mein mitleid hält sich also in grenzen.

4. ist es zwar schade wenn die leistungen des schülers sich nicht verbessern, durchaus kann der grund aber auch im schüler (grundlagenlücken) liegen, die beste nh kann ohne mitarbeit von schülern und eltern nicht helfen (und 4 monate sind auch kein langer zeitraum wenn man bedenkt, dass in der zeit vllt 2 arbeiten geschrieben wurden), tägliche nh ist ohnehin pädagogisch sinnfrei und erzieht zur unselbstständigkeit (fand die wirklich 4 monate täglich statt??? wie liefen die stunden ab, was wurde gemacht? was für einen eindruck hatten die eltern?). das resumee, dass es also "nie am schüler lag" nur weil der "lehrer" vllt kein mathestudent ist, halte ich für sehr gewagt...

5. das wichtigste: nur weil irgendein nachbar äußert, der junge mann sei gar kein mathestudent (hat der "lehrer" das überhaupt jemals explizit so behauptet?) soll das nun stimmen? wie wäre es, erstmal das gespräch zu suchen? der ein oder andere student hat ja auch mehrere nebenjobs (spielautomaten warten ...) anstatt auf das gerede anderer zu hören.

6. fazit: keinerlei rechtliche handhabe, eigene dummheit, demnächst einen professionellen anbieter suchen und sich die nh was kosten lassen....




Er schrieb angehender Lehrer, nicht dass er Mathe studiert. Insofern liegt kein Betrug vor. Laß das Strafrecht mal außen vor; zivilrechtlich ist das schon schwer genug.

Klarer Fall! Betrugsanzeige erstatten.

Es gibt aber keinen Vertrag..

@Debeka2013

Wenn der unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde, ist der mindestens anfechtbar. Vertrag und Unterschrift machen Rechtswidriges nicht richtiger.

@Azathor

wie gesagt, es gibt KEINEN! Die Familie hat nichts in der Hand

@Debeka2013

Das macht ja nix. Dass er Mathenachhilfe unter Vorspieglung falscher Tatsachen gegeben hat, wird sich ja durch Zeugen belegen lassen. Und vielleicht ist ja auch noch der Flyer aufzutreiben.

Allerdings: vor Jahren habe ich auch eine Zeit lang Mathe-Nachhilfe gegeben, und da hatte ich einen schon älteren Schüler vom Gym, der die letzten 3 Jahre in Mathe verschlafen hatte und dem daher die Grundlagen für den aktuellen Stoff in Mathe fehlten. Es war mir unmöglich, in den zur Verfügung stehenden 2 Monaten bis zur Nachprüfung den gesamten Stoff von 3 Jahren aufzuarbeiten.

Meine Meinung
Erst geht es um die Wahrheitsfindung. Allerdings 2000€ ist ne Stange Geld. Erkundigen sie sich,um zu sehen was wahr ist.                 sollte es wahr sein bringt dir nur ein Rechtsanwalt weiter.  Bereicherung 263 StGB.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat." (StGB, §263)

Ich würde erstmal alles überprüfen- nicht das der Nachbar gelogen hat.

Danach würde ich mir einen ordentlichen Anwalt besorgen und ihn verklagen- wenn die Meinung des Nachbarn die Wahrheit ist.

Die Aussagen des Nachbarn stimmen.
Aber es gibt keinen Vertrag mit dem Lehrer