Nachbarskind war nie in der Schule, dem Jugendamt melden?

16 Antworten

Das ist eigentlich kein Fall fürs Jugendamt, sondern tatsächlich für die Polizei. Meine Ansicht zumindest. Es herrscht ja bekanntermaßen Schulpflicht und mit der Durchsetzung desselben ist die Polizei beauftragt. Möglicherweise kontaktieren die dann wiederum das Jugendamt.

Schwierige Entscheidung. Du musst auch davon ausgehen, dass das nicht wirklich anonym über die Bühne geht. Mir ist nicht ganz klar, was du mit "Entziehung des Unterhalts" meinst? Meinst du, dass sie das Kindergeld gestrichen bekommen als Repressalie? So funktioniert das meines Wissens nicht - die Idee finde ich auch schon total schräg. Kindergeld Streichung sowieso nicht, denn die Kinder beziehen das, nicht die Eltern. Das ist sanktionsfrei. Es ist eher so, dass bei Weigerung, morgens die Polizei hinfährt, das Kind abholt und zur Schule fährt, so kenne ich das.

Bei Widersetzung gibt es entsprechende Strafanzeigen.

Ich kann die Eltern verstehen und glaube dir, dass sie gute Eltern sind. Dennoch, wenn ich es jetzt mal persönlich überlege, ich würde es melden, allerdings würde ich die Polizei benachrichtigen und es dann seiner Wege gehen lassen. Es geht hier eben um die Interessen des Kindes oder der Kinder und da die sich nicht selbst wehren können und diese Entscheidung sie schon erheblich benachteiligt im Leben, müssen die Schritte leider sein, auch wenn es evtl. unangenehme Folgen gibt. Diese haben die Eltern zu verantworten. Nichts tun fände ich in dem Fall falsch. Irgendwer muss Partei für die Kinder ergreifen. Gut, die werden auch nicht da sitzen und rufen juhu, endlich Schule und ich bin im Übrigen auch durchaus auf der Seite, dass man sehr berechtigte Zweifel an unserem Schulsystem haben kann, dennoch müssen die Kinder ja in diesem System zurechtkommen und nicht in einem Wunschsystem und in diesem System ohne Schuldbildung das wäre ein Nachteil.

Aber weil du meintest sie bekommen Privatunterricht, nicht dass du dich da komplett verhaust, ich weiß nicht, ob man mit entsprechenden Belegen das nicht auch legal gestalten kann, also bevor du etwas unterstellst, was vielleicht rechtens und gemeldet ist, solltest du dich da nochmal vergewissern, dass hier überhaupt Recht gebrochen wird. Wenn wirklich Recht gebrochen wird und du davon weißt und schweigst, machst du dich mitschuldig.

Alles Gute!

arlekin  17.08.2018, 14:01

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Durchsetzung ist wohl von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich geregelt wer mit der Durchsetzung beauftragt ist, so wie ich das sehe: Ordnungswidrigkeit - das hat zunächst einmal nichts mit dem Jugendamt zu tun, sondern mit der Polizei bzw. dem Ordnungsamt. Ob diese Stellen dann untereinander weitere Maßnahmen absprechen wäre nicht deine Angelegenheit, aber die erste Meldestelle ist nicht das Jugendamt.

Dahika  17.08.2018, 14:03
@arlekin

Egal. DAs wird das Jugendamt, wenn nicht zuständig, dann schon weiterleiten. Ans Schulamt, Ordnungsamt, Polizei.

arlekin  17.08.2018, 14:07
@Dahika

Nein, eben GERADE NICHT egal! Das war doch die Sorge der Fragestellerin und ich fände es auch eine sehr schlechte Variante das Jugendamt einzuschalten. Das ist kein Fall fürs Jugendamt! Die Kinder werden nicht vernachlässigt oder schlecht behandelt, sie meinte liebevolle Eltern, denen sie auch nichts Schlechtes will, also KEIN Jugendamt in dem Fall. Es geht hier nur um die Einhaltung der Schulpflicht. Wenn man das Jugendamt einschaltet bringt man Steine ins Rollen, die mit diesem Fall nichts zu tun haben. Ich würde davon abraten.

arlekin  17.08.2018, 14:11
@Dahika

Ich finde weiterhin der richtige Weg ist:

  • Meldung bei der Polizei
  • Polizei nennt weiteres Vorgehen

Meine Vermutung:

  • Sie fahren hin, machen eine sog. "Ansprache"
  • Und die Polizei macht sich dann vor Ort ein Bild wie weiter vorzugehen ist
  • Unter Umständen wird dann das Ordnungsamt o. das Jugendamt tätig

Der Ablauf ist nicht egal, weil es gesetzliche Regelungen gibt, dass das Jugendamt tätig werden muss mit mehreren Besuchen, wenn es kontaktiert wurde. Ich würde von diesem Mittel mit Bedacht Gebrauch machen. So wie der Fall geschildert wurde, meine Einschätzung -> Ich würde nicht das Jugendamt einschalten. Aber das ist nur meine Einschätzung und mein Rat.

Dahika  17.08.2018, 15:27
@arlekin

Ach Unsinn. Was hast du für eine Kinomeinung vom Jugendamt. Wenn sich das Jugendamt nicht zuständig fühlt, wird es die Angelegenheit weiterleiten. Und wenn das Kind nicht zur Schule geht, obwohl es das könnte, ist das natürlich ein Fall gegen das Kindeswohl. Es wird nicht missbraucht oder misshandelt, ok, aber es wird von der Schule ferngehalten und damit unter Umständen sein Lebensweg verbaut. Und das dürfte dem §8a - Gefährdung des Kindeswohls - entsprechen.

Das muss man dem Jugendamt melden!

In Deutschland herrscht Schulpflicht - die kann man nur umgehen, wenn man sein Kind auf Antrag und mit Erlaubnis selbst unterrichtet.

Offenbar können das die Eltern nicht - Liebe ersetzt keine Schulung der kognitiven Fähigkeiten. Willst Du länger zusehen, wie dieses Kind verblödet?

Das Jugendamt wird den Eltern nicht sagen, wer sie angezeigt hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Vom Gesetz her gibt es schon Möglichkeiten, dass Kinder legal daheim unterrichtet werden dürfen. Allerdings ist das durchaus umstritten, da dadurch, wie Du ja selbst auch sagst, die soziale Komponente nur bedingt mit eingebunden wird.
Allerdings müssen die Kinder - so weit ich weiß - am Ende jedes Semesters in einer öffentlichen Schule zu einer Externistenprüfung antreten, wo der Leistungsfortschritt überprüft wird. Sollte dieser nicht in genügendem Ausmaß gegeben sein, kann die Ausnahmegenehmigung zum Heimunterricht auch wieder entzogen werden.
Wie das im konkreten Fall aussieht, kann ich natürlich nicht sagen. Ich würde aber auch vorschlagen, dass Du vielleicht doch nochmal versuchst, den tatsächlichen Iststand zu erheben. Sollte dabei herauskommen, dass tatsächlich ein gesetzwidriges Verhalten vorliegt, wäre das natürlich dann schon ein Fall für die Polizei. Ich glaube aber nicht, dass die dann so einfach hinfahren und die Kinder in die Schule bringen würden, denn das würde ja schon rein organisatorisch nichts bringen. Aber von Amts wegen würde natürlich ein Verfahren eröffnet werden, wobei natürlich das Kindeswohl im Vordergrund zu stehen hat.

Wie funktioniert das überhaupt? In Deutschland herrscht Schulpflicht. Das würde heißen, das Kind ist nicht gemeldet, nicht krankenversichert etc.

Ich würde mich da raushalten, weil es mich nichts angehen würde. Es gilt für alle Kinder die Schulpflicht, auch bei uns. Diese beginnt in aller Regel mit dem vollendeten 6. oder 7. Lebensjahr.

Wenn die Eltern es geschafft haben, ihr Kind bisher nicht in die Schule zu schicken, so dürfte das dem Amt bekannt sein. Das sollen die Eltern mit dem Amt regeln und nicht mit dir.

Warum suchst du ein Problem, welches dich nichts angeht ?

Vielleicht wird ja der Wissensstand des Kindes von Amtswegen überprüft, was du nicht weisst. Oder die Eltern haben eine Ausnahmegenehmigung weil sie sicherstellen können, dass das Kind mit seinen 9 Jahren den Wissensstand hat wie ein Kind, welches die Schule besucht.