Nachbarschaftsstreit wegen zu viel Autos auf der öffentlichen Strasse

7 Antworten

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, ob in einem Gebiet Gewerbe zulässig ist oder nicht. In einem Allgemeinen Wohngebiet ist ein Gewerbe dieser Art meist erlaubt. Dies betrifft jedoch zunächst nur die Nutzung des Gebäudes. Richtig schwierig wird es, wenn jemand versuchen will die parkenden Taxen zu verbieten, da im öffentlichen Straßenraum nicht zwischen gewerblichen und privaten Fahrzeugen unterschieden wird.

Parkt jemand auf Privatgrund vor seiner eigenen Garage (egal ob leer oder besetzt) so kann man dagegen nichts sagen. Parkt er jedoch auf öffentlichem Grund ist es eine Ordnungswiedrigkeit (auch vor der eigenen Garage!). Auch auf Gemeinschaftsgrund (z.B. im Garagenhof) gilt die Hausordnung.

Wenn er Taxis hat und davon nur 3 und nicht soviel für den ganzen Straßenzug mag es ja noch gehen auch wenn es besser wäre eigene Plätze für seine Geschäftsfahrzeuge zu haben um anderen den Platz nicht weg zu nehmen. Ein Auto muss nicht in der Garage stehen wenn es außerhalb niemanden behindert. Wenn die der Meinung sind und die Taxis dort stehen dürfen, ist alles richtig. Ältere Leute stehen auch exta um 5:00 auf um aus dem Fenster zu sehen. Mähen Rasen wo schon keiner ist. Leben sich mit irgendwechen Leuten an und leben eben noch in anderen Zeiten. Früher war halt auch einiges besser ^^

das ist jedem selbst überlassen ob er sein ato vor oder in die garage stellt. niemand ist dazu verpflichtet

Bin nicht Jurist. Aber es ist so, wenn Anlieger nachweisen können, dass durch gewerblich genutzte Fahrzeuge eine Belästigung entsteht, die vorher nicht gegeben war und die Straße nicht ausdrücklich Gewerbe vorsieht, dann kann es sehr wohl dazu führen, dass die Fahrzeuge dort nicht stehen dürfen. Ein Taxi darf zwar überall halten und auf seine Fahrgäste warten, wenn diese ein Taxi angefordert hat. Im Übrigen gibt es jedoch einen Taxistand. Möglicherweise hängt eine Regelung auch davon ab, was die Gemeindeordnung vorsieht. Es ist also durchaus ratsam, dass sich Dein Chef vorsorglich einmal bei der Gemeinde erkundigt, wie hier die Rechtslage ist. Man muss ja nicht darauf hinweisen, dass es bereits Klagen von Anliegern gibt.

ja es gibt einen Taxistand aber es sind nicht immer alle Taxis gleichzeitig im Betrieb.

Langeweile. Die Taxis können überall stehen, wo kein Parkverbot ist und es niemanden behindert.