Nachbarn wollen mich anzeigen wegen arbeiten mit spraydose in der garage?

4 Antworten

Und welche Straftat sehen die da? Verstoß gegen Immisonsschutzgesetz oder was? Laß die mal anzeigen, dann hat die Polizei was zum Lachen. Rumkommen wird dabei gar nix.

Schon einmal etwas von der Bauordnung gehört und warum kostet es hier bei uns 500 EUR Bußgeld bei Zuwiderhandlung?

@schleudermaxe

In welcher Bauordung steht, daß man in seiner Garage nicht sein Auto lackieren darf, mit Sprühdose?

@Bitterkraut

In der von Land, einfach mal reinschauen oder einfach hier wegbleiben. Bei so einem geballten Unwissen bekomme ich immer Schluckauf.

Ja ja, immer diese Handys mit ihren Fehlern.

Bei uns kostet so etwas 500 EUR Bußgeld, wenn nichts passiert. Da ja mit der Dose Gase in die Umwelt geblasen werden, kann es natürlich eine Tasse mehr werden.

Viel Glück.

Jetzt nenn doch mal  nen § oder ne Verordnung, wo das drin steht.

Darf ich dann mein Haarspray mit Treibgas noch im meiner Wohnung benutzen? 

@Bitterkraut

Oh, dieser Kenner schon wieder? Es geht nicht um die Dose, es geht doch um eine Garage und dafür gibt es eben Vorgaben, was in eine Garage darf und was in einer Garage gemacht werden darf.

Alles doch ganz einfach, für die, die schon eine Garage haben.

@schleudermaxe

Garage:

Die Reparatur von Fahrzeugen in den in der Baugenehmigung vom
27.7.1983 als Garage und Abstellraum genehmigten Räumen stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar, Art. 55 Abs. 1 BayBO, da sie die mit der Genehmigung verbundene Variationsbreite (BayVGH, Urt. v. 19.5.2011, 2 B 11.353, zitiert nach juris) überschreitet.

Eine gesetzliche Definition für den Begriff einer Garage gab es zum
Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung nicht. Nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (GaV, bei Erlass der Baugenehmigung i.d.F. 1.1.1983) wird eine Garage als Summe der Abstell- und Verkehrsflächen beschrieben. Nach § 1 Abs. 1 GaV (i.d.F. v. 30.11.1993, gültig bis 31.12.2007) dient die Garage dem Abstellen von Kraftfahrzeugen.

 Die nunmehr geltenden Begriffsbestimmung in Art. 2 Abs.
8 S. 2 BayBO (2008), die den Definitionen in anderen Landesbaugesetzen entspricht, sind Garagen „Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen“.

Dementsprechend wird in der Rechtsprechung die Durchführung von Reparaturen als unzulässig angesehen (OVG Münster, B.
v. 3.9.2008, 7 B 917/08, zitiert nach juris).

 

Wenn du dein eigenes Auto wieder in Ordnung bringst und das nicht mitten in der Nacht tust, kann wohl kaum jemand was dagegen haben. Schließlich soll man Lackspray nicht in geschlossenen Räumen verwenden, der frische Lack braucht aber Schutz.

Was anderes wär´s wenn du da in Heimarbeit deine eigene Schrauberwerkstätte hast und auch Kundenaufträge bearbeiten würdest. Also viel Lärm und viel Betrieb, vielleicht auch noch zugestellter Parkplatz oder Grünflächen.

Bei uns ist der kaum jemand der Bügermeister und der darf 500 EUR einnehmen, so die Gerichte unter Beachtung der Bauordnung.

Toller Tipp?

@schleudermaxe

Bitte hör auf, hier Halbwissen zu verbreiten.

@HalloHalloHi

Lese nur gegentlich die Zeitung. Da kommt oft etwas für die, die es noch nicht können oder wollen.

Wegen was wollen sie dich denn anzeigen? Geruchsbelästigung? Also das wird normal wegen Geringfügigkeit eingestellt. In deiner eigenen Garage kannst du an Wochentagen machen, was du willst.

Und warum sehen die Gerichte das hier bei uns total anders?

Das Baurecht ist doch klar und deutlich und somit bekommt der Bürgermeister hier bei uns eine Spende in Höhe von 500 EUR, wenn das Bußgeldamt davon erfährt. Die haben Telefon, also kein Problem.

@schleudermaxe

Was hat das mit Baurecht zu tun?

@schleudermaxe

Dir ist klar, dass das Baurecht überhaupt nichts mit Strafanzeigen zu tun hat??

@schleudermaxe

Und was ist eigentlich ein Bußgeldamt und warum bekommt bei euch der Bürgermeister das Geld und nicht die Gemeindekasse?