wenn jemand in meiner garage parkt?

8 Antworten

Wenn jemand einen Platz besetzt dem jemanden gehört ,so kann man auch diesen Abschleppen lassen. Man muss dafür in Vorkasse gehen ,aber man kann über RA dann auch das Geld wieder vom Autobesitzer einfordern.

Es heißt nicht umsonst ,widerrechtlich geparkte PKW,werden kostenpflichtig entfernt/ Abgeschleppt. Auch vorsorglich sollte man an das Garagentor diese Warnung anbringen.

Ich denke, dass man es wegschleppen lassen darf.
Ob man es einschließen darf ist mir nicht bekannt.

Ich hätte das genauso gemacht ... und meinen Wagen noch vor das Tor gestellt

Mal schauen was passiert wäre... der ‚parker‘ hätte VIIIIEEEELLL Zeit mitbringen müssen bis ich meinen Schlüssel gefunden und meine Hände gewaschen, meine Schuhe angezogen usw gemacht hätte

Und dann hätte ich mein Auto weg gefahren, um dann festzustellen das ich gar keinen garagenschlüssel dabei hab... also nochmal zurück...

Und irgendwann hätte ich ihm das Tor aufgeschlossen und ihm Lächelnd gesagt, das ich beim nächsten mal NICHT zuhause sein werde um den Wagen wegzufahren bzw das Tor aufzuschließen...und hätte ihm einen schönen Abend gewünscht...

......

Ich würde die Polizei anrufen, denen den Sachverhalt darstellen und fragen, was ich machen kann/darf. Eventuell können die über das Kennzeichen den Halter herausfinden und ihn verständigen. Vielleicht ist das ein Nachbar oder aus der Parallelstraße, der im Suff die Garage verwechselt hat.

beide seiten dürfen sich in dem fall an die polizei wenden. Man darf das auto nicht grundlos einsperren und genauso wenig dort parken