Nachbargrundstück wird bebaut und aufgefüllt.

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Ob das Grundstück insgesamt angeschüttet werden darf ist eine Frage des öffentlichen Baurechts; es könnte z.B. in einem Bebauungsplan verboten sein.

Unzulässig ist auf jeden Fall die Anschüttung innerhalb der Abstandsflächen nach Landesbauordnung. Hier gibt es in jederm Bundesland unterschiedliche Regelungen bezüglich Böschungsfuß, zulässigen Höhen und Böschungswinkel, auch die Nutzung der angeschütteten Flächen ist von Bedeutung.

Privatrechtlich ist im BGB und im Landesnachbarrecht geregelt, dass z.B. Oberflächenwasser nicht auf Nachbargrundstücke geleitet werden darf und dass Schäden an Eurem Grundstück nicht entstehen dürfen. Dazu gehört auch die Sicherung der bisher freiliegenden Garagenaußenwand gegen Feuchtigkeit.

Es lohnt sich also, Eure Rechtspositionen von einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht überprüfen zu lassen und durchzusetzen.

Hallo, Danke für die Antworten,

prinzipiell benötigen wir denke ich keinen Anwalt. Das Verhältniss ist freundschaftlich. Sie reden halt sehr wenig. Mit der Gartenmauer habe ich kein Problem. Im Gegenteil, dann gibt´s eine ordentliche Grenze, und wir sparen da nicht ganz uneigennützig die Errichtung eines Gartenzaunes, der bis dato noch nicht vorhanden war. An die Statik der Garagenaussenmauer haben wir bisher ja garkeine Gedanken verschwendet. Sind keine Bauprofis. Vorheriger Zustand der Garagenwand zum Nachbargrundstück war: Garagenvorderseite mit Grundstück Ebenerdig und zur Rückseite hin auf eine Garagenlänge von 6,50 m ein Höhenunterschied Gefälle des Erdreichs von ca. 1,20 m. Sie haben auch zugesagt, dass sie die garage nochmals freibaggern, damit wir noch nachträglich abdichten können. Den Bitumen haben wir auch bereits in der Garage stehen. Es ist nur schade, dass dies erst im Nachgang passiert. Jetzt muss die Mauer auch nochmals gereinigt werden. Vor allem wei der Bauher selbst Maurer und somit vom Fach ist.

Ich kann zwar nichts zum ersten Punkt sagen aber

"Müssen die Nachbqarn die Garage nochmals freilegen, damit wir die Abdichtung noch bis zur jetzigen Höhe nachbessern können? "

ich denke, dass ihr auf jeden Fall die Chance hättet haben müssen eure Garage auf ein Leben im Erdreich vorzubereiten. Dem würde ich wirklich nachgehen.

prinzipiell musste der nachbar euch nicht fragen wegen der mauer- solange sie auf seinem grundstück steht. was die garage angeht: der nachbar ist verpflichtet, fremde bausubstanz zu erhalten- auch wenn er seine eigene aufwertet. das heisst im klartext: wenn er sein grundstück höher macht, ist er dafür verantwortlich, das an eurer garage keine schäden entstehen. notfalls hat er für das bitumen, das nötig wird, um die garage zu sicher, aufzukommen- ausserdem würde ich mir einen statiker bestellen- denn ich würde anzweifeln, das beim bau der garage ein zusätzlicher seitendruck auf die wand eingeplant wurde.

Ich würde einen Anwalt einschalten!