Abstand Garage zu Nachbargrundstück in Hessen?
In Hessen muss nach unserem Verständnis der Abstand der Garage zum Nachbar-Grundstück 3,0m betragen, oder aber man setzt die Garage direkt auf die Grenze. In unserem Fall wäre der Abstand 2,50m, allerdings ist der Nachbar mein Bruder und würde diesem Vorhaben zustimmen. Kann ich mit einer Einwilligung des Nachbarn die 3,0m-Vorschrift aufheben? Vielen Dank vorab.
5 Antworten
Das Problem ist, dass die Abstandsfläche nicht ausreichend ist. Der Nachbar muss die fehlenden 50 cm übernehmen (wie das formal geht ist je nach Bundesland unterschiedlich).
Brandschutz kann nicht das Problem sein, wenn die geplante Garage auch an der Grenze möglich wäre. Evtl. ist eine Brandwand erforderlich.
Da aber auf jeden Fall ein Bauantrag erforderlich ist, benötigt ihr ohnehin einen Architekten (oder sonstigen Planvorlageberechtigten) der Euch auch bzgl. der Übernahme alles erklären kann.
Ob der Aufwand gerechtfertigt ist sei mal dahin gestellt.
nicht unbedingt denn diese Abstände ergeben sich durch Brandschutzrichtlinien. Mal angenommen du baust deine Garage aus Holz wo an der Grenze längster Pfeiler 3 Meter beträgt. Garage brennt, Pfeiler fällt zum Nachbarn, 2.5 Meter Abstand, Nachbargebäude fängt ebenfalls Feuer.
Du planst näher an Grundstücksgrenze. Das ist auch machbar aber dann holste dir von Bauaufsicht die Auflagen z.B. muß dann nicht entzündliches Material wie Ziegel Stahl ect eingesetzt werden.
Dein Bruder kann noch so großzügig sein, du mußt dich aber an Auflagen halten
sicher beziehen sich davon einzelne Links auf andere Bundesländer aber du kannst davon aus gehen dass es in Hessen nicht viel anders geregelt ist
Diese Frage beantwortet Dir das zuständige Bauamt.
Die werden vielleicht NEIN sagen, denn jetzt würden andere Nachbarn das gleiche Recht einfordern.
Oder was ist, wenn Dein Bruder irgendwann verkauft?
Gehst Du zum Bauamt, bist Du immer auf der sicheren Seite.
Das Bauamt gibt nur im Zuge der Bauvoranfrage eine verbindliche Auskunft.
Und diese Bauvoranfrage kostet bereits Geld ...
Schon witzig, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Ich hatte mal die Frage, wo auf meinem Grundstück ich einen Carport aufbauen darf. Ganz unkompliziert sagte man mir, dass ich das überall auf dem Grundstück machen kann. Nur muss ich die Bebauungsgrenze beachten.
Diese Auskunft gab es kostenlos. Aber eine Garage ist wohl noch etwas anderes, als ein Carport...
Hallo,
ich würde das Gespräch mit dem zuständigen Bauordnungsamt suchen. Dann weißt du, was möglich ist.
dein verständnis ist nicht richtig
garagen können 0 cm abstand haben, aber auch 250cm
nicht nur 300 oder 0, auch alles dazwischen
das Thema hatte ich vor ein paar Jahren selbst als ich Garage mit Flachdach mit Holzsatteldach ausstatten wollte. Abstand zum Nachbarn 20 cm. Nachbar hat die Sache genehmigt in dem er unterzeichnete seinerseits dort nichts hin zu bauen.
Untere Bauaufsicht Landratsamt hat mir dann jede Menge Auflagen gemacht was erlaubt ist und was nicht. Habe dann Vorhaben nicht durchgeführt