Wie kann ich verhindern dass ein grosses Haus 2,5m entfernt von uns gebaut wird?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mindestabstand kann schon 2,50m in Hamburg sein, aber bei uns in Bayern muss man auch mindestens halbe Wandhöhe weg sein. Das heißt bei 10m Bauhöhe muß das Haus mindestens 5 meter weg sein. An der Giebelseite kommt noch 1/3 deren Höhe dazu. Ich kenne leicher eure örtl Bauvorschriften nicht, aber ein ansässiger Baumeister oder Architekt kann dir dazu die passende Antwort geben.

Das ist falsch. Auch in Bayern gibt es einen Mindestanstand, der beträgt aber 3m!

Diese Antwort trifft genau den Kern. Tatsächlich hat die Behörde zunächst nur 2,5 m durchgehen lassen und dabei nicht beachtet, dass es nicht nur in Bayern einen Mindestabstand gibt Dieser lautet hier 0,4 von der Höhe. Danke !

zum einen informieren, was das örtliche baurecht erlaubt.

bei uns muss de rnachbar bei bauen 3 meter grenzabstand einhalten, darunter muss er die betreffenden nachbarn um erlaubnis fragen.

zum anderen gibt es bestimmte regeln, wie hoch ein haus gebaut werden darf und wieviel licht es wegnehmen darf.

am besten ist da, wenn amn keine ahnung hat einen fachmann zu fragen, damit man weiss, was man machen kann.

allerdings ist der eindruck, wieviel schatten durcc eine bebauung man bekommt meist relativ. und da ist es ähnlich, wie wenn leute klagen, das ihre aussicht verbaut wird.

2,5m Verstößt gegen ,dass Brandschutzgesetz also musst du zum Bügermeister/Inn gehen und im das berichten dann müssen sie endweder dass haus weiter weg bauen oder sich ein anderes Grundstück suchen.Weil wenn dass Haus gebaut ist und ihr danach zum Bügermeister geht wird es schwieriger dass haus abreissen zu lassen wegen dem Brandschutz gesetz weil dann muss die Stadt die kosten für alles tragen.

Wenn der Gesetzgeber meint, dass 2,50m Mindestgrenzabstand ausreichen, nützt es gar nichts, als Laie anderer Ansicht zu sein und die Fragesteller in die Irre zu führen!

Brandschutzabstände sind immer und überall mindestens 2,50m zur Grenze, d.h. 5m zwischen Gebäuden!

Der B-Plan steht wahrscheinlich schon, dass heißt ihr könnt euch aufregen nen Anwalt einschalten aber effektiv wird das nichts nützen. Ihr könnt nur hoffen, dass sie nicht direkt ne Mauer auf die 2,5m Abstand setzen sondern vllt. noch nen kleiner Vorgarten vorhanden sein wird. Viel Glück Jens

Der Grundstückseigentümer des Nachbargründstück hat dasselbe Recht sein Grundstück zu bebauen wie ihr es ja selbst in Anspruch genommen habt.

Solange die gültigen Vorschriften wie Landesbauordnung und Bebauungsplan erfüllt werden, hat die zuständige Baubehörde eine Genehmigungspflicht.

Wem was an dem Bauvorhaben nicht gefällt ist daher nicht relevant.

Es sei denn ihr würdet in einem objektiv unzumutbaren Ausmaß beeinträchtigt. Da aber Millionen andere Deutsche in ähnlicher Situation wohnen, trift das kaum zu.