Nachbar beschwert sich über Kinderlärm und Möbelaufbau

10 Antworten

Außerhalb der üblichen Ruhezeiten könnt ihr bohren, hämmern und schrauben, wann es nötig ist. Der Nachbar hat auch normalen Kinderlärm hinzunehmen. Was demnächst auch Babygeräusche aller Art einschließt.

Lasst euch nicht kirre machen. Die Hausordnung regelt euer Problem von allein.

Da stellt sich die Frage, ob die Kinder heute lauter geworden sind. Die Antwort darauf ist leicht: Kinder sind heute nicht lauter als früher, ihre Umgebung ist aber leider kinderunfreundlicher und die Menschen empfindlicher geworden. Tatsache ist aber, daß Kinder nicht wie Radios ein- bzw. ausgeschaltet werden können. Kinder benötigen für ihre Entwicklung einen Freiraum, indem sie spielen, rennen, toben - sich bewegen können.

Also ich kann dich beruhigen. Kinderlärm der durch spielende oder tobende Kleinkinder entsteht ist "auszuhalten". Mit anderen Worten, dein Nachbar kann nichts, rein gar nichts dagegen unternehmen, weder beim Vermieter, noch über einen Anwalt. Es hat zwei Möglichkeiten, a. Aushalten und stinkig sein oder b. Ausziehen.

1.) Üblicher Kinderlärm im Mehrfamilienhaus ist hinzunehmen. Die Üblichkeit bestimmt sich nicht nach den Ruhe- und Ordnungsvorstellungen Dritter, sowie den Bedürfnissen der Kinder und ihrer pflegenden und erziehenden Eltern WUM 1991, S. 558-559 (LT)

2.) Der Mieter im Mehrfamilienhaus hat die Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang auch der kleinen Kinder des Wohnnachbarn entsprechen, hinzunehmen. WUM 1992, S. 471 - 472 (LT)

3.) Nachbarn müssen den unvermeidlichen Lärm, der durch spielende Kinder verursacht wird, hinnehmen. LG, Berlin Aktenzeichen 61, S. 288 / 1985

4.) Kinderlärm ist hinzunehmen. Eine Unterlassungsklage gem. §1004 Abs. I BGB ist somit erfolglos. AG, Kassel 872c 855/ 91

Du darfst dich also entspannen was mögliche Klagen anbelangt. Allerdings wird das nachbarschaftliche Leben natürlich nicht besser. Da muß dir auch klar sein.

Der Nachbar kann sich beschweren bis er schwarz wird. Normalen (Kinder)lärm muss er ertragen.

er kann euch weder was verbieten, noch kann er seine Drohung wahr machen.

Du brauchst ganz gewiss keine Angst zu haben. Alles was der Druntermieter reklamiert, ist kein Grund zu irgendwelchen Beschwerden. Es sind normale Wohngeräusche bzw. Lebenszeichen deines Kindes.

Wenn du die Ruhezeiten einhältst darfst du in die Wände bohren wie es notwendig ist und auch Möbel montieren. Da bedarf es keinerlei Beantragung oder Erlaubnis. Wenn's dem Herr nicht passt, möge er ausziehen.

So lange ihr die gesetzlichen Ruhezeiten einhaltet, kann er gar nichts machen. Zumal Kinderlärm hinzunehmen ist, da kann er sich auf den Kopf stellen.

albatros  22.01.2015, 00:41
...die gesetzlichen Ruhezeiten ...

wo sollen die den nachzulesen sein? Ich kenne bisher solche nicht.

YK1972  22.01.2015, 13:41
@albatros

Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr in der Woche, sollte jedem bekannt sein. Es gab auch mal so etwas wie eine Mittagsruhe, aber die gibt es schon länger nicht mehr, wenn mich nicht alles täuscht.