Nach Ordnungswidrigkeit festhalten? Erlaubt?

9 Antworten

Du darfst die Jugendlichen wenn du sie akut erwischst wie sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen solange festhalten, bis die Beamten eintreffen.

Nein, die Jedermann-Festnahme ist nur nach einer Straftat möglich, siehe § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG!

Ist Straftat = Ordnungswidrigkeit ? Kann da gerade keine klare Abgrenzung ziehen. Oder ist das, was der Typ gemacht hat eine Straftat anstelle einer Ordnungswidrigkeit?

@Mueller1980

Die Jedermann-Festnahme ist nur bei einer aktuell begangenen Straftat erlaubt, bei einer Ordnungswidrigkeit aber nie! Genaueres zu den gesetzlichen Grundlagen findest du in meiner Antwort.

Soweit ich weiß darfst du die Festhalten bis die Polizei eintrifft

Die vorläufige Festnahme wegen einer Ordnungswidrigkeit ist unzulässig nach § 46 Abs. 3 Satz 1 OWiG; das gilt auch für Polizeibeamte. § 127 Abs. 1 der StPO als Grundlage der Jedermann-Festnahme ist daher im Gegensatz zu vielen anderen strafprozessrechtlichen Vorschriften im Bußgeldverfahren nicht anwendbar.

Du darfst die Jugendlichen aber auch nicht zur Identitätsfeststellung festhalten, denn das ist wiederum nur der Polizei vorbehalten (§ 163b Abs. 1 StPO). Dir bleibt daher nicht viel übrig, abgesehen von Fotografieren und die Polizei zu bitten, öfter mal nach dem Rechten zu sehen.

Mach ein Foto und zwige sie an. Zweiter Schritt: Unterlassungsklage. Wenn sie erwischt werden (wieder Foto machen), müssen sie zahlen. In Extremfällen kann ein Sicherheitsdienst engagiert werden - den musst du aber selber zahlen und der kostet ein paar Euro^^

Das mit dem Foto ist eine nette Idee, aber im ernst, so einfach geht das nicht. Bis ich die Rollladen (leider kein seilzug) hoch habe ist der Weg. Dann nicht Nacht = keine guten Bilder. Glaube nicht, dass ich mit einer Anzeige mit schlechtem Bild eine Chance habe. Auch sind es unterschiedliche typen, da sich der Weg leider zum durchgangsweg für jugendliche entwickelt hat... Diese Typen sollen einfach eine Lektion enthalten. Wenn bei den Eltern eine Anzeige eingeht, reicht das i.d.R. aus. Aber dafür muss ich wissen, wer das war... Und zwar im rechtlichen Rahmen!!!

@Mueller1980

Okay, bei geschlossenem Rolladen ist das mit dem Fotografieren etwas schlecht^^

Du könntest zur Abschreckung ein Kamera-Dummy anbringen. Die sind nicht teuer und sind von echten Kameras nicht zu unterscheiden. Baterie rein, dann blinkt eine LED und es sieht so aus als wäre sie an.

Du könntest auch eine echte Überwachungskamera anbringen - die sind ja nicht mehr so extrem teuer. Dann hast du verwertbare Bilder UND es wirkt abschreckend.

Eine dritte Möglichkeit in der rechtlichen Grauzone:

Ein dünner Elektrodraht zur Marderabwehr. Dann muss allerdings auch ein gut sichtbares Schild auf deinem Gelände sein, wo steht "Vorsicht, Elektrozaun". Dann bist du theoretisch rechtlich abgesichert und die Jungs werden da höchstens nur noch einmal dranpinkeln :D

Ausserdem darfst du die Täter bei ausreichendem Verdacht bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Am besten in ein Gespräch verwickeln und vorher unbemerkt bei der Polizei anrufen.

@InstruFreak

Ich bin da visuell nicht genau genug in der Beschreibung gewesen :) Abstand zwischen meinem Fenster und öffentlichen Gehweg ist ca. 1 Meter. Innerhalb diesen Meter ist eine Hecke, die jedoch nicht sehr hoch ist. Meine Wohnung ist EG, jedoch ca. Ein halber Meter über Boden... Eine Kamera dürfte nicht auf diesen Weg gerichtet sein und da ich in einem Mehrfamilienhaus wohne, darf ich eh nichts am haus anbringen :( Ich möchte einfach rechtlich saubere Möglichkeiten haben :) die Typen festhalten, Polizei rufen, anzeige Stellen reicht mir! Das bringt denen gegenüber ihren Eltern genug ärger ein und die Eltern müssen sich die Frage stellen lassen, das sie ihre Kinder nicht richtig erzogen haben... Aber für eine Anzeige muss ich die Typen halt irgendwie festhalten ohne dabei eine Gegenklage zu erhalten :)