Nach Lungenentzündung erneuten Rückfall und verlängerte Krankschreibung. Kann der Arbeitgeber ein spezielles Attest anfordern?

4 Antworten

Es gibt kein "spezielles" Attest, was anzufordern wäre.
Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, ist alles in Ordnung.

Sofern dein Arbeitgeber dieses anzweifeln möchte, dann kann er dieses an deine zuständige Krankenkasse weitergeben.

Ggf. wird dann der MDK eingeschaltet.

Ich sehe hier aber erst einmal dazu keine Veranlassung.

Die Einsatzfirma wird trotzdem natürlich nicht darüber begeistert sein, wenn du krank bist. Es gibt ja schließlich einen Grund dafür, dass Mitarbeiter über die Zeitarbeit angefordert werden.

Was daraus resultiert, ist jedoch nicht absehbar, da wir natürlich nicht im Kopf der Einsatzfirma stecken.

Was verstehst du denn unter einem speziellen Attest? Der AG kann da gar nix machen. 2 Wochen krank sind auch nicht ungewöhnlich bei einer Lungenentzündung.

bei einer Lungenentzündung ist es normal 2-3 wochen krank zu sein. Es ist auch nicht zu spassen damit, allso kurier dich erst aus, den keiner gibt dir was wenn eine Niere versagt!

Egal ob Du Zeitarbeiter bist oder fest angestellt, die Gesundheit geht vor.

Ruf Deinen AG so früh wie möglich an und melde Dich ab. Du kannst ja sagen, dass Du Freitag noch der Meinung warst, am Montag wieder arbeiten zu können, sich Dein Gesundheitszustand aber so verschlechtert hat, dass Du zum Notdienst musstest.

Ein vernünftiger AG hat da auch Verständnis, gerade bei Mitarbeitern die sonst sehr selten fehlen.

Wir haben in unserem Betrieb auch Leiharbeitnehmer. Wenn da einer mal krank wird der sonst sehr zuverlässig ist, ist das kein Problem. Er wird nicht abgemeldet und erhält, wie alle anderen auch, nach ca. 9 Monaten die Chance auf eine Übernahme in den Betrieb.

Krank werden kann jeder mal, man sucht sich das ja nicht aus und gute Mitarbeiter meldet man deswegen nicht gleich ab.

Ein "spezielles" Attest gibt es nicht. Egal welche Krankheit Du hast, sie wird nie auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den AG stehen.