Bin Krank (Burnout)- kündigen und ALG I oder kündigen lassen oder gesund werden und dann Kündigung

20 Antworten

Hallo,

bei Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitgeber das bisherige Gehalt für 6 Wochen weiterzuzahlen. Ausnahmen gibt es, wenn eine Krankheit mit der gleichen Ursache in den letzten 6 Monaten bereits Arbeitsunfähigkeit verursacht hat. Dann werden die Zeiten (und ggf. auch ältere Zeiten) addiert. Einzelheiten: Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Krankengeld der Krankenkasse danach beträgt 70% vom Brutto, aber nicht mehr als 90%vom Netto. Davon werden noch die halben Sozialversicherungsbeiträge (OHNE Krankenversicherung)abgezogen.

§ 47 SGB V

Gruß

RHW

Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn dich der Arbeitgeber kündigt.
Eigenkündigung kann und wird eine Sperre im Alg1 von 12 Wochen umd im Alg2 von 3 Monaten bedeuten, es sei denn, du kannst einen wichtigen Grund nachweisen; die AU an sich ist noch kein hinreichender Grund, denn du könntest nach Gesundschreibung ggf. woanders im Betrieb eingesetzt werden bzw. wärst nach einer Reha wieder in der Lage, deinen CC-Job auszuführen.
Daher: lass dich weiterhin krankschreiben; zunächst muss Arbeirgeber Lohn zahlen, danach gibt es Krankengeld.
Wenn dich der Arbeitgeber kündigt - und das wird er, wenn er jetzt schon angepisst war -, unbedingt darauf achten, dass die Kündigung formal und inhaltlich korrekt ist (Gewerkschaftsanwalt drüberschauen lassen).
Was dir völlig egal sein sollte, ist die Meinung deines Arbeitgebers.

wenn du eh kündigen willst, kann es dir doch egal sein, ob er sauer ist. er muss bis zu 6 wochen dein gehalt zahlen und danach zahlt es die kk. wenn du selber kündigst bekommst du eine sperre von bis zu 3 monaten, das solltest du dir überlegen.

wenn man auf Rat eines Artztes wegen der Gesundheit kündigt nicht!

@wesermensch

dann wird sie das amt zum mdk schicken und wenn der etwas anderes rausfindet kann sie trotzdem eine sperre bekommen, einfach so wird sich das amt nicht drauf einlassen

Du kannst natürlich auch selber kündigen wenn dir dein Arzt aus gesundheitlichen Gründen angeraten hat. In diesem Fall bekommst du keine Sperre. Dein Arzt muss dir das nur bescheinigen.

Du bist krank, also erstmal weitere Krankschreibung.

Hast du die übliche Lohnfortzahlung von 6 Wochen?

Mit dem Arzt über eine psychosomatische Reha reden: das sind ein paar Wochen, die so richtig, richtig gut tun.

Vielleicht kommst du durch das Gespräch in deinen Überlegungen schon etwas weiter - Stück um Stück findest du so den richtigen Weg. Alles Gute für dich!

Mit welchem Arzt redet man da am besten drüber? Zum Thema Lohnfortzahlung habe ich keine Ahnung...Hab mal was von sechs Wochen gehört...bin bei der BIG

@AB988508

Mit deinem Hausarzt oder einem anderen Arzt, der dich gut kennt. Vielleicht ganz gut der, der dich zur Zeit krankschreibt.

Wegen der Reha: du kannst bei der Rentenversicherung die Antragsformulare und Merkblätter finden und dir das erstmal ansehen (es ist: Reha zur Aufrechterhaltung der Arbeitskraft). Zum Antrag gehört auch, dass dein Arzt etwas ausfüllt und schreibt.

Daher geht dein Weg sowieso zu ihm. Ihr sprecht dann sicher auch darüber, ob + was er dir empfiehlt und wie er einen Reha-Antrag (evtl. auch Eil-Antrag?) einschätzt.

Bei mir war es so, dass ich zunächst Widerspruch einlegen musste, dann ging es noch eine Zeitlang hin und her, bis meine Hausärztin sehr energisch geworden ist. Plötzlich hatte ich eine Bewilligung für 6 Wochen, aus denen 8 Wochen wurden - das war sehr gut und eine echte "Wende" für mich.

Die Lohnfortzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber (!) ist eigentlich das Übliche. Ich weiß aber nicht genau genug, ob in allen Branchen.

Hier der Link zur Rentenversicherung. Wenn du weitere Fragen hast, unterstütze ich dich gern!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation_node.html