Nach Heirat dennoch ins Grundbuch eintragen lassen?
Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage zur nötigen Eintragung ins Grundbuch oder auch nicht ;). Und zwar stellt sich unserer Situation wie folgt da:
Mitte 2013 wurde das Grundstück, auf dem wir nun unser Haus gebaut haben, von meinen Schwiegereltern an meine Frau als Schenkung übertragen (Wert ca. 70.000€)
Aufgrund der damaligen Steuerlichen Schenkungsgrenze an Dritte (Schwiegersohn in späh) von 20.000€ haben wir uns dazu entschieden, nur meine Frau als Eigentümerin ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Ende 2013 gabs dann die Heirat ohne Ehevertrag oder irgend eine Art von Gütertrennung.
Ende 2014 Stand dann nun unser Haus endlich nach zwei Jahren der Planung und Durchführung (Wert ca. 250.000€). Dahrlenverträge wurde von beiden Partner unterschrieben.
Jetzt meine Frage an euch: Hab ich als Ehemann nun Rechte/Pflichten an dem Grundstück bzw. Gebäude oder lediglich Rechte in finanzieller Form? Oder muss ich mich um abgesichert zu sein noch nachträglich mit Zustimmung meiner Frau (extrem gebührenpflichtig) ins Grundbuch eintragen lassen?
Für euere Rückmeldunge wäre ich euch sehr dankbar ;).
Gruß Dennis
5 Antworten
Das Grundstück gehörte ihr aber wenn Du baust kannst Du Dich eintragen lassen. Ich habe es gemacht , natürlich war der Partner einverstanden
Sie haben z.Z. keine Rechte und Ansprüche an dem Grundstück Ihrer Frau samt den Aufbauten. Nach Ihrer Schilderung wäre es nun legitim, Sie mit ins Grundbuch zu 1/2-Anteil aufzunehmen, zumal Sie für die im Zusammnhang mit dem Hausbau aufgenommenen Verbindlichkeiten haften. Selbst im Erbfall wären Sie gegenüvber evtl. Miterben denkbar schlecht gestellt, wenn sie nciht im Grundbuch als Eigentümer mitvermerkt wären.
Die steuerliche Überlegung war seinerzeit klug. Ihre Frau kann Ihnen den 1/2-anteil am Objekt jetzt in notareiller Form steuerfrei übertragen (Freigrenze unter Ehel. € 500.000).
Kein Eintrag im Grundbuch würde Sie später bei einer Scheidung oder dem Erbfall kostenmäßig ungleich härter treffen!
Genau das ist der springende Punkt. Gilt die Regel wer eingetragener Eigentümer des Grundstücks ist, ist zeitgleich auch Besitzer aller Aufbauten? Oder sind die Aufbauten dann 50 / 50 durch die Zugewinngemeinschaft aufgeteilt.
Danke aber schonmal bis hierhin ;)!
Nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist der alleinige Eigenümer des Grundstückes nebst den darauf errichteten Aufbauten, sowiet diese wie bei dem erwähnten haus fest mit dem Grunstück verbunden sind. Sie haben z.Z. keine Rechte, sondern ausschließlich eine Zahlungspflicht gemäß Darlehensvertrag!
Nein, deine Frau ist Alleineigentümerin. Rechte am Grundstück stehen dir also nicht zu. Du könntest aber wegen deiner Investition in dieses Ausgleichsansprüche haben. Eine Eintragung ins Grundbuch würde bedeuten, dass dir deine Frau (Mit-)Eigentum überträgt. In diesem Fall vermutlich sogar angemessen.
unbedingt damit Dein Anteil auch gesichert ist
Nehmen sie die Kosten auf sich , im Ablebensfall und Berliner Testament , gibt dann keine Probleme mit den Schwiegerkindern.
Warum nicht am Haus? Das Haus wurde im Rahmen der Zugewinngemeinschaft erworbenen und gehört beiden hälftig.