Nach Heirat dennoch ins Grundbuch eintragen lassen?

5 Antworten

Das Grundstück gehörte ihr aber wenn Du baust kannst Du Dich eintragen lassen. Ich habe es gemacht , natürlich war der Partner einverstanden 

Sie haben z.Z. keine Rechte und Ansprüche an dem Grundstück Ihrer Frau samt den Aufbauten. Nach Ihrer Schilderung wäre es nun legitim, Sie mit ins Grundbuch zu 1/2-Anteil aufzunehmen, zumal Sie für die im Zusammnhang mit dem Hausbau aufgenommenen Verbindlichkeiten haften. Selbst im Erbfall wären Sie gegenüvber evtl. Miterben denkbar schlecht gestellt, wenn sie nciht im Grundbuch als Eigentümer mitvermerkt wären.

Die steuerliche Überlegung war seinerzeit klug. Ihre Frau kann Ihnen den 1/2-anteil am Objekt jetzt in notareiller Form steuerfrei übertragen (Freigrenze unter Ehel. € 500.000).

Kein Eintrag im Grundbuch würde Sie später bei einer Scheidung oder dem Erbfall kostenmäßig ungleich härter treffen!

W18J66  24.11.2015, 17:55

Warum nicht am Haus? Das Haus wurde im Rahmen der Zugewinngemeinschaft erworbenen und gehört beiden hälftig.

TennisDennis18 
Fragesteller
 24.11.2015, 18:20
@W18J66

Genau das ist der springende Punkt. Gilt die Regel wer eingetragener Eigentümer des Grundstücks ist, ist zeitgleich auch Besitzer aller Aufbauten? Oder sind die Aufbauten dann 50 / 50 durch die Zugewinngemeinschaft aufgeteilt.

Danke aber schonmal bis hierhin ;)!

schelm1  24.11.2015, 19:31
@TennisDennis18

Nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer ist der alleinige Eigenümer des Grundstückes nebst den darauf errichteten Aufbauten, sowiet diese wie bei dem erwähnten haus fest mit dem Grunstück verbunden sind. Sie haben z.Z. keine Rechte, sondern ausschließlich eine Zahlungspflicht gemäß Darlehensvertrag!

Nein, deine Frau ist Alleineigentümerin. Rechte am Grundstück stehen dir also nicht zu. Du könntest aber wegen deiner Investition in dieses Ausgleichsansprüche haben. Eine Eintragung ins Grundbuch würde bedeuten, dass dir deine Frau (Mit-)Eigentum überträgt. In diesem Fall vermutlich sogar angemessen.

unbedingt damit Dein Anteil auch gesichert ist

Nehmen sie die Kosten auf sich , im Ablebensfall und Berliner Testament , gibt dann keine Probleme mit den Schwiegerkindern.