Muss ich eine Vergrößerung von meinem Haus im Grundbuch eintragen lassen?

5 Antworten

Das hat mit dem Grundbuch nichts zu tun; dort steht über das Gebäude nichts drin, sondern nur die Grundstückseigentümer und evtl. Belastungen des Grundstücks. Die Vergrößerung des Gebäudes wird aber in der Flurkarte eingetragen; die "Einmessung" erfolgt jedoch erst nach Fertigstellung des Anbaus. Mit dem Bauschein hast Du dazu bestimmt einen Hinweis erhalten, bei wem und wann die Einmessung nach den Katastergesetzen von Dir zu beantragen ist.

Hallo, eine Erweiterung des Gebäudes in seinem Grundriss ist in fast allen Bundesländern einmessungspflichtig. Das bedeutet, dass der Eigentümer einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das zuständige Katasteramt mit der Gebaudeeinmessung auf seine Kosten beauftragen muss.

Sowas wird nicht in das Grundbuch eingetragen. Dort steht nur die Größe des Grundstücks. Allerdings ist dafür wohl eine Baugenehmigung erforderlich.

Ja die Baugenehmigung habe ich ja auch beantragt und bekommen,und es wurde auch nach Vorschrift gebaut. Jetzt hab ich mir gedacht,da das Haus ja grösser geworden ist ,dass ich es vielleicht im Grundbuch eintragen muss. Steht im Grundbuch nicht auch die Quadratmeterfläche vom Haus?

@Hanz1950

Im Grundbuch sind nur Grundstücke und deren Größe verzeichnet. Die Wirtschaftsart wird zwar auch erwähnt (beispielsweise "Gebäude- und Freifläche") aber nicht die Quadratmeter, die diese Bauwerke umfassen.

Wenn es ein anbau ist muss ja beim bauamt eine genehmigung eingeholt werden und da kann man das dann auch fragen.

Ja natürlich muss es eingetragen werden du brauchtest ja auch eine Baugenehmigung.