Freundin eintragen ins Grundbuch und vertrag
Hallo, ich habe mal eine frage... Ich und mein freund haben ein Haus zusmmen gebaut. Mein freund hat sich damals den Kredit aufgenommen.&sich ins grundbuch eintragen lassen. muss er ja jetzt bezahlen wir zusammen hälfte hälfte den Kredit ab. Ich möchte mich aber absichern da ich immer einmal im jahr eine höhere summe tilge. mir geht es nur darum im falle eines falles (unfall/tod) das ich das haus und grundstück nicht verliere. somit haben wir darüber nachgedacht das ich mich ins grundbuch dazu tragen lasse aber wir einen extra vertrag machen das falls wir und trennen ich das haus nicht haben will sondern nur ausziehe und mein geld was ich jährlich getilgt habe zurück gezahlt kriege von ihm. meine frage-kann man sich dazu tragen lassen und ein extra vertrag machen auf nichtanspruch???
danke
6 Antworten
Das Ganze hängt letztlich an der Frage der schuldrechtlichen Vereinbarung, das heißt wohl: Wie wurde die Kreditaufnahme bei der Bank geregelt; wer haftet letztlich schuldrechtlich mit (das müsste ja in dem Kreditvertrag der Bank geregelt sein!) Nun, wenn Du jetzt "zur Tilgung beiträgst" wäre es sinnvoll, durch notariellen Vertrag dich als Miteigentümer eintragen zu lassen (lese so die Antworten der Vorkommentare).
Merkwürdig, dass du, da ihr zusammen gebaut habt und du auch eine Verpflichtung eingegangen bist (höhere jähriche Tilgungssumme), nicht sofort als Mitigentümerin eingetragen wurdest. Ich kann dir nur Da gibt es aus meiner Sicht nicht viel nachzudenken
Ins Grundbuch kannst du dich eintragen lassen - solltest du auch. Alles Andere bringt ihr bei einem Notar in "trockene Tücher".
Versteh ich das richtig? Ihr bezahlt den Kredit je zur Hälfte, aber er ist Alleineigentümer? Wie hast du dir das aufschwätzen lassen? Du solltest dich schleunigst als hälftige Miteigentümerin eintragen lassen.
meine frage-kann man sich dazu tragen lassen und ein extra vertrag machen auf nichtanspruch???
Sicherlich kann er dir die Hälfte des Eigentums schenkweise übertragen. Vertraglich könnt ihr für den Fall einer Trennung auch einen Rückerwerbsanspruch vereinbaren, gleich ich das nicht für sinnvoll halte.
Sofort ab zum Notar!
Lasse dich im Grundbuch unter 3 vorsorglich mit der Hälfte des Wertes (zuzüglich Zinsen) eintragen.
Das ist deine Sicherheit im Todesfall.
Das ist mindestens so wichtig wie eine Pateiengtenverfügung, etc.
Eine Eintragung als Grundpfandrechtsgläubigerin wäre hier überhaupt keine Sicherheit, da ihr sicherlich ein Grundpfandrecht in Höhe von mindestens der Kreditsumme vorgehen würde.
@Ronox
Was passiert, wenn man das Grundstück und das Haus neu definiert? Jeder hat 50 % und die Verpflichtung, das die Eigentümer jeweils 50 % des Endpreises aufzubringen haben?