Grundbucheintrag: Ergänzen um Namen der Frau nach Heirat

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Vorweg muss man dir klar machen, dass das was du vorhast, keine Ergänzung des Grundbuchs, sondern eine Eigentumsübertragung ist. Du gibst von deinem Alleineigentum also einen 1/2 Miteigentumsanteil ab.

Kosten für Änderung o. Ergänzung des Eintrags im Grundbuch

Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Wenn ihr Kosten sparen wollt, solltet ihr die Eigentumsübertragung also vornehmen, solange noch nichts darauf errichtet ist. Die reinen Grundbuchkosten belaufen sich bei einem Wert von 80.000 € auf 219 €. Die Notarkosten können nicht exakt bestimmt werden, da es darauf ankommt, wie der Eigentumsübergang vonstattengehen soll.

Was ist bei einer Scheidung? Ist dann mein Anspruch auf 100% des Grundstücks aufgegeben?

Ihr lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, da nichts anderes vereinbart wurde. Nach der Scheidung ändert sich an den Eigentumsverhältnissen nichts. Es könnte aber ein Anspruch auf den Zugewinnausgleich entstehen. Der Zugewinnausgleich ist aber in einem Geldbetrag beziffert.

Muss man im Rahmen des Hausbaus nicht ohnehin etwas am Grundbuch ändern? Ggf. spart man so die Kosten von 1.?

Nein. Das Grundbuch weist zwar die sogenannte "Wirtschaftsart" (z.B. Bauplatz, Gebäude- und Freifläche) auf, aber für diese besteht kein Berichtigungszwang. Es könnte natürlich sein, dass im Rahmen des Baus noch weitere Rechte eingetragen werden sollen (Wohnrechte, Leitungsrechte o.ä.). Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Zitat: "Vorweg muss man dir klar machen, dass das was du vorhast, keine Ergänzung des Grundbuchs, sondern eine Eigentumsübertragung ist. Du gibst von deinem Alleineigentum also einen 1/2 Miteigentumsanteil ab."

Das bedeutet für mich aber nicht, dass ich im Falle einer Scheidung auf den mit eingebrachten Wert 80.000€ zu 50% verzichten muss, weil ich mein Eigentum übertragen, also das Grundstück zu 50% habe? D. h. also meine Frau dann zu 40.000€ besser gestellt werden würde?

Ich bitte um Präzisierung. Vielen Dank!!

@hexentopf

Der Zugewinn deiner Frau würde sich durch die Eigentumsübertragung natürlich erhöhen. Deiner würde sich (rein auf den Eigentumsübergang abgestellt) von 80.000 € auf 40.000 € reduzieren. In Sachen Zugewinnausgleich kenne ich mich aber bei Weitem nicht so gut aus wie im Grundbuchrecht. Wenn du das im Vorfeld genau durchgerechnet haben willst, mit allen Optionen, dann solltest du dich an einen darauf spezialisierten Fachanwalt wenden.