Grundbucheintrag: Ergänzen um Namen der Frau nach Heirat
Hallo, meine Frau möchte, dass nach unserer Heirat (August vergangenes Jahr) ihr Name im Grundbuch ergänzt wird. Hierbei handelt es sich um ein Grundstück im Wert von (lt. Kaufvertrag ca. 80.000€) welches bisher nur auf meinen Namen läuft (notariell beglaubigter Eintrag im Grundbuch). Wir beabtsichtigen im kommenden Jahr auf dem Grundstück zu bauen, womit sich z. B. ein Gesamtwert von Grundstück + Haus i. H. v. 300.000€ ergeben könnte. Meine Frau bringt ca. 100.000€ Barvermögen mit in die Ehe ein, ich ca. 70.000€ + das Grundstück. Wir haben keinen Ehevertrag.
Was hat dies für Konsequenzen?
Mir fallen da ein paar Konsequenzen ein in Bezug auf:
- Kosten für Änderung o. Ergänzung des Eintrags im Grundbuch
- Was ist bei einer Scheidung? Ist dann mein Anspruch auf 100% des Grundstücks aufgegeben?
- Muss man im Rahmen des Hausbaus nicht ohnehin etwas am Grundbuch ändern? Ggf. spart man so die Kosten von 1.?
Vielen Dank für Eure Antworten!
R.
2 Antworten
Vorweg muss man dir klar machen, dass das was du vorhast, keine Ergänzung des Grundbuchs, sondern eine Eigentumsübertragung ist. Du gibst von deinem Alleineigentum also einen 1/2 Miteigentumsanteil ab.
Kosten für Änderung o. Ergänzung des Eintrags im Grundbuch
Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks. Wenn ihr Kosten sparen wollt, solltet ihr die Eigentumsübertragung also vornehmen, solange noch nichts darauf errichtet ist. Die reinen Grundbuchkosten belaufen sich bei einem Wert von 80.000 € auf 219 €. Die Notarkosten können nicht exakt bestimmt werden, da es darauf ankommt, wie der Eigentumsübergang vonstattengehen soll.
Was ist bei einer Scheidung? Ist dann mein Anspruch auf 100% des Grundstücks aufgegeben?
Ihr lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, da nichts anderes vereinbart wurde. Nach der Scheidung ändert sich an den Eigentumsverhältnissen nichts. Es könnte aber ein Anspruch auf den Zugewinnausgleich entstehen. Der Zugewinnausgleich ist aber in einem Geldbetrag beziffert.
Muss man im Rahmen des Hausbaus nicht ohnehin etwas am Grundbuch ändern? Ggf. spart man so die Kosten von 1.?
Nein. Das Grundbuch weist zwar die sogenannte "Wirtschaftsart" (z.B. Bauplatz, Gebäude- und Freifläche) auf, aber für diese besteht kein Berichtigungszwang. Es könnte natürlich sein, dass im Rahmen des Baus noch weitere Rechte eingetragen werden sollen (Wohnrechte, Leitungsrechte o.ä.). Dies ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Der Zugewinn deiner Frau würde sich durch die Eigentumsübertragung natürlich erhöhen. Deiner würde sich (rein auf den Eigentumsübergang abgestellt) von 80.000 € auf 40.000 € reduzieren. In Sachen Zugewinnausgleich kenne ich mich aber bei Weitem nicht so gut aus wie im Grundbuchrecht. Wenn du das im Vorfeld genau durchgerechnet haben willst, mit allen Optionen, dann solltest du dich an einen darauf spezialisierten Fachanwalt wenden.
Grundbuchänderung richtet sich nach dem Immobilienwert bzw. der Grundschuld die eingetragen wird. Da können schnell mal ein paar Tausend Euro zusammenkommen:
Und andere Fragen werden dort geklärt: http://www.focus.de/immobilien/kaufen/tid-24834/streit-ums-eigenheim-was-ehepaare-beim-hauskauf-beachten-muessen_aid_704700.html
Zitat: "Vorweg muss man dir klar machen, dass das was du vorhast, keine Ergänzung des Grundbuchs, sondern eine Eigentumsübertragung ist. Du gibst von deinem Alleineigentum also einen 1/2 Miteigentumsanteil ab."
Das bedeutet für mich aber nicht, dass ich im Falle einer Scheidung auf den mit eingebrachten Wert 80.000€ zu 50% verzichten muss, weil ich mein Eigentum übertragen, also das Grundstück zu 50% habe? D. h. also meine Frau dann zu 40.000€ besser gestellt werden würde?
Ich bitte um Präzisierung. Vielen Dank!!