Nach Elternzeit weiterhin zuhause bleiben?

6 Antworten

Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, kannst du dich gar nicht arbeitslos melden. Wenn jemand Arbeitslosengeld bekommt, wird auch für ihn die Rentenversicherung weiter gezahlt (etwas verringert). Bei Alg II macht das soviel aus, dass man pro Jahr (!) einen Rentenanspruch von etwas über 2 € zusätzlich erwirbt. Dies wird auch für Personen weiter aufrecht erhalten, die eigentlich einen Anspruch hätten, der aber wegen des Einkommens des Partners nicht zum Tragen kommt. Wenn also die Mindestwartezeit für die Rente erreicht ist, und da die Familienversicherung in der GKV NOCH gilt, brauchst du dich also nicht zu melden. Sonst müsstest du einmal im Quartal UNAUFGEFORDERT deinen Anspruch weiter aufrecht erhalten, indem du einmal vorsprichst, und dir die Absage abholst.

wenn dein mann genug verdient, dann registriert dich das amt gar nicht mehr-haben im bekanntenkreis den fall, sie würde gern vermittelt werden, aber weil er halt genug verdient, wir sie gar nicht mehr "bearbeitet", kümmert sich jetzt eben selbst drum. ALSO ICH DENKE, DU MUST DICH NICHT MELDEN, kannst dich aber trotz dem nochmal beim AA melden und genauer informieren (auch wegen deiner späteren rente/nversicherung)

DerHans  29.01.2010, 16:46

Wie ich weiter oben beschrieben habe, hat deine Bekannte dann einen Fehler gemacht, Sie müsste sich "nur" einmal im Quartal melden und wäre weiter rentenversichert. Wenn diese Meldung unterbleibt, geht das Arbeitsamt davon aus, dass man an einer Vermittlung nicht mehr interesiert ist. Folglich kommt die Karteikarte in di unterste Schublade.

Klar, das geht. Wenn du nicht arbeiten willst, dann mußt du dich auch nicht melden. Wegen neuem Job oder Geld. Bleibe zuhause und lasse dich nur von deinem Mann versichern.

EvaDu  29.01.2010, 10:22

genau so hab ich das auch gemacht...

Das nenne ich mal eine positive Einstellung. Schönen Dank im Namen der Allgemeinheit dafür, dass du ihr nicht auf der Tasche liegen willst. Solche Menschen wie dich sollte es öfters geben...

DerHans  29.01.2010, 16:44

Da brauchst du nicht Danke schön sagen. Sie hätte ja sowieso keinen Anspruch, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Du musst nicht, wenn alles andere abgedeckt ist. Aber was ist mit ges. Rentenversicherung ? Nicht vergessen...

mone11 
Fragesteller
 29.01.2010, 10:25

das ist genau der Punkt weshalb ich frage....

Tessa13  29.01.2010, 10:27
@mone11

muss sie selbst einzahlen,wenn sie mal Rente haben will,sonst muss der Mann bezahlen...nur was wird mal ohne Mann,sehr riskante Denkweise!

Siam1  29.01.2010, 10:45
@Tessa13

@mone11 ich denke mal, dass das auch dem A.geber mitzuteilen ist. Und auch sich mal beim Rentenversicherungsträger beraten lassen, wie es sich verhält, wenn man krank wird, Reha und so, ob sie in dem Fall noch zuständig ist.